Frachtführerversicherung Mustertarif

innerhalb Deutschlands

Zuschläge *
Bei Thermo-, Tank- und Silofahrzeuge 50%
fremde Container und/oder fremde Wechselbehälter (500 € SB) 150 €
fremde Anhänger, Auflieger, Trailer und Chassis (500 € SB) 400€
Haftung nach den nationalen Rechtsvorschriften über den innerstaatlichen Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen der einzelnen Staaten (Kabotage) innerhalb der EU-Staaten 10%
sonstige Länder Auf Anfrage
* (zu berechnen auf den Fahrzeugbeitrag ohne Zuschläge und Nachlässe)
Zuschläge für Kleingutsendungen bei Höchsthaftungssumme je Fahrzeug und Schadenereignis
50.000€ 100.000€
je Packstück
500 € 25 € 75 €
1.500 € 75 € 150 €
2.500 € 125 € 225 €
Briefsendungen und Wertgegenstände Beitragszuschlag je Fahrzeug für die Beförderung von Briefen oder briefähnlichen Sendungen (z. B. Infopost, Postwurfsendungen, Päckchen) 75 €
von Dokumenten, Urkunden, Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld und Wertpapieren 275 €
Die Zuschläge werden auf den Grundbeitrag für 40 SZR* Nachlässe (zu berechnen vom Gesamtbeitrag) Flotten (Zugfahrzeug und Anhänger gelten als ein Fahrzeug)
bei 3 - 5 Fahrzeugen 10%
bei 6 - 10 Fahrzeugen 20%
ab 11 Fahrzeugen 25%
Bei Abweichung von der generellen Selbstbeteiligung von
125 € je Schadenfall
250 € 15%
500 € 20%
sonstige Auf Anfrage

Bei Anwendung sämtlicher möglicher Nachlässe darf ein Mindestjahresbeitrag von 75 € je Fahrzeug und 150 € je Vertrag nicht unterschritten werden.
Besondere Vereinbarungen sind erforderlich bei:
  • Gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen mit Sitz im Ausland
  • Haftung aus freigestelltem Verkehr gemäß § 2 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
  • Haftung im Rahmen von Individualvereinbarungen
  • Haftungserhöhungen aus Wertdeklarationen nach Art. 24 und 26 CMR
  • Beförderungen von/nach sonstigen nicht genannten Ländern
  • Beförderung von
    • Kunstgegenständen, Gemälden, Skulpturen und anderen Gütern mit Sonderwert
    • Personenkraftwagen oder sonstigen Fahrzeugen
    • lebenden Tieren und Pflanzen
  • Ausschließliche oder überwiegende Beförderung von
    • besonders bruchgefährdeten Gütern (z.B. Glas, Porzellan u.ä.)
    • besonders diebstahlgefährdeten Gütern (z. B. HiFi-, TV-, Video-, EDV-Geräte, Tabakwaren, Alkoholika u. ä.)
    • Geräten der Telekommunikation einschließlich Zubehör (z.B. Handy, Telefonkarten etc.)