Frachtführerversicherung Mustertarif
innerhalb Deutschlands
| Zuschläge * | |
|---|---|
| Bei Thermo-, Tank- und Silofahrzeuge | 50% |
| fremde Container und/oder fremde Wechselbehälter (500 € SB) | 150 € |
| fremde Anhänger, Auflieger, Trailer und Chassis (500 € SB) | 400€ |
| Haftung nach den nationalen Rechtsvorschriften über den innerstaatlichen Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen der einzelnen Staaten (Kabotage) innerhalb der EU-Staaten | 10% |
| sonstige Länder | Auf Anfrage |
Zuschläge für Kleingutsendungen bei Höchsthaftungssumme je Fahrzeug und Schadenereignis
| 50.000€ | 100.000€ | |
|---|---|---|
| je Packstück | ||
| 500 € | 25 € | 75 € |
| 1.500 € | 75 € | 150 € |
| 2.500 € | 125 € | 225 € |
| Briefsendungen und Wertgegenstände Beitragszuschlag je Fahrzeug für die Beförderung von Briefen oder briefähnlichen Sendungen (z. B. Infopost, Postwurfsendungen, Päckchen) | 75 € | |
| von Dokumenten, Urkunden, Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld und Wertpapieren | 275 € |
Die Zuschläge werden auf den Grundbeitrag für 40 SZR*
Nachlässe (zu berechnen vom Gesamtbeitrag) Flotten (Zugfahrzeug und Anhänger gelten als ein Fahrzeug)
Bei Abweichung von der generellen Selbstbeteiligung von
Bei Anwendung sämtlicher möglicher Nachlässe darf ein Mindestjahresbeitrag von 75 € je Fahrzeug und 150 € je Vertrag nicht unterschritten werden.
| bei 3 - 5 Fahrzeugen | 10% |
| bei 6 - 10 Fahrzeugen | 20% |
| ab 11 Fahrzeugen | 25% |
| 125 € je Schadenfall | |
| 250 € | 15% |
| 500 € | 20% |
| sonstige | Auf Anfrage |
Bei Anwendung sämtlicher möglicher Nachlässe darf ein Mindestjahresbeitrag von 75 € je Fahrzeug und 150 € je Vertrag nicht unterschritten werden.
Besondere Vereinbarungen sind erforderlich bei:
- Gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen mit Sitz im Ausland
- Haftung aus freigestelltem Verkehr gemäß § 2 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- Haftung im Rahmen von Individualvereinbarungen
- Haftungserhöhungen aus Wertdeklarationen nach Art. 24 und 26 CMR
- Beförderungen von/nach sonstigen nicht genannten Ländern
- Beförderung von
- Kunstgegenständen, Gemälden, Skulpturen und anderen Gütern mit Sonderwert
- Personenkraftwagen oder sonstigen Fahrzeugen
- lebenden Tieren und Pflanzen
- Ausschließliche oder überwiegende Beförderung von
- besonders bruchgefährdeten Gütern (z.B. Glas, Porzellan u.ä.)
- besonders diebstahlgefährdeten Gütern (z. B. HiFi-, TV-, Video-, EDV-Geräte, Tabakwaren, Alkoholika u. ä.)
- Geräten der Telekommunikation einschließlich Zubehör (z.B. Handy, Telefonkarten etc.)