Dieselpreis-Kompensationsrechner

Ermitteln Sie den erforderlichen Kompensationsfaktor für Ihre Flotte.
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€/l netto
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Dieselpreis-Kompensation für Transportunternehmen – Was Sie wissen müssen

Steigende Dieselpreise belasten Transportunternehmen unmittelbar. Während Frachtverträge oft auf einem festen Dieselpreisniveau kalkuliert sind, verändert sich der tatsächliche Tankpreis täglich. Die Dieselpreis-Kompensation (auch Dieselfloater oder Treibstoffklausel genannt) ist das zentrale Instrument, um diese Lücke zu schließen.

Was ist der Kompensationsfaktor?

Der Kompensationsfaktor gibt an, welcher Prozentsatz des Frachtumsatzes als Zuschlag erforderlich ist, um die Diesel-Mehrkosten vollständig auszugleichen. Er berechnet sich aus:

  • Diesel-Mehrkosten pro Jahr = (Dieselpreis aktuell − Dieselpreis Basis) × Jahresverbrauch in Litern
  • Kompensationsfaktor (%) = Diesel-Mehrkosten / Jahresumsatz × 100

Ein typischer LKW mit 300 km Tagesfahrleistung und 24 l/100 km Verbrauch benötigt bei einem Dieselpreisanstieg von 0,35 €/l eine Kompensation von ca. 4,85 % auf die Tagespauschale.

Warum reichen pauschale 3 % oft nicht aus?

Viele Auftraggeber bieten pauschal 3 % Frachtpreiserhöhung als Dieselkompensation an. Ob das ausreicht, hängt vom konkreten Dieselpreisanstieg ab:

  • Bei +0,20 €/l Preisanstieg: 3 % können ausreichen
  • Bei +0,35 €/l Preisanstieg: mindestens 4,85 % erforderlich – 3 % decken nur 62 % der Mehrkosten
  • Bei +0,50 €/l Preisanstieg: ca. 6,9 % erforderlich

Ohne rechnerischen Nachweis (Analyse) fehlt Transportunternehmen die Verhandlungsgrundlage gegenüber ihren Auftraggebern.

Tagespauschale vs. km-Pauschale

Die Art der Abrechnung beeinflusst den Kompensationsfaktor:

  • Tagespauschale (€/Tag): Der Kompensationsfaktor bezieht sich auf den Tagesumsatz. Häufig bei Nahverkehr und festen Touren.
  • km-Pauschale (€/km): Der Kompensationsfaktor bezieht sich auf den km-Umsatz. Üblich im Fernverkehr und bei variablen Strecken.

Unser Rechner unterstützt beide Abrechnungsarten und ermöglicht die Berechnung für gemischte Flotten.

Volljahr vs. laufendes Jahr – korrekte Betrachtung

Ein häufiger Fehler: Die Mehrkosten werden nur auf das laufende Kalenderjahr bezogen, obwohl der Preissprung erst im März stattfand. Unser Rechner unterscheidet deshalb klar:

  • Kompensationsfaktor (%) – immer auf Volljahrsbasis berechnet. Dieser Wert gilt dauerhaft als Verhandlungsgrundlage, unabhängig vom Zeitpunkt des Preisanstiegs.
  • Tatsächliche Mehrkosten im laufenden Jahr – anteilig ab dem Datum des Preisssprungs bis Jahresende. Zeigt den realen Schaden im aktuellen Geschäftsjahr.
  • Bereits aufgelaufener Verlust – vom Preissprung bis heute. Macht sichtbar, was bereits unwiederbringlich verloren ist.

Sie geben das Datum des Preisssprungs ein – der Rechner berechnet alle drei Werte automatisch.

Dieselpreisklausel im Frachtvertrag

Eine Dieselpreisklausel (Dieselfloater) im Frachtvertrag schützt beide Seiten vor überraschenden Preisschwankungen. Sie definiert:

  • Den Basis-Dieselpreis bei Vertragsabschluss
  • Die Berechnungsmethode für den Zuschlag/Abschlag
  • Den Referenzindex (z.B. BGL-Dieselpreisinfo für Großverbraucher)
  • Die Anpassungsintervalle (monatlich, quartalsweise)

Delay-Effekt: Warum schnelles Handeln wichtig ist

Jeder Monat ohne Kompensationsanpassung kostet bares Geld. Bei einer Flotte von 5 LKW und einem Dieselpreisanstieg von 0,35 €/l beträgt der monatliche Verlust ca. 2.310 €. Nach 6 Monaten ohne Anpassung summiert sich der Verlust auf über 13.860 € – unwiederbringlich.

So nutzen Sie den Kompensationsrechner

  1. Dieselpreise eingeben – den Basispreis (Vertragsgrundlage) und den aktuellen Preis
  2. Fahrzeuge erfassen – einzeln oder als Gruppe gleichartiger Fahrzeuge
  3. Berechnung starten – sofortige Ergebnisse mit Grafiken
  4. Analyse herunterladen – professionelles PDF für die Verhandlung mit dem Auftraggeber

Häufige Fragen zur Dieselkompensation

Der Basispreis ist der Dieselpreis, der bei Abschluss des Frachtvertrags galt und der Kalkulation zugrunde lag. Häufig wird der BGL-Großverbraucherpreis (netto) zum Vertragszeitpunkt verwendet.
Verwenden Sie immer den Nettopreis (ohne Umsatzsteuer), da die USt. als Vorsteuer abzugsfähig ist und keinen tatsächlichen Kostenfaktor darstellt.
Ja. Das generierte Analyse dokumentiert die Berechnung transparent und nachvollziehbar. Es eignet sich als Grundlage für Preisverhandlungen mit Auftraggebern und als Nachweis der wirtschaftlichen Belastung.
Idealerweise monatlich oder quartalsweise, orientiert am BGL-Dieselpreisindex. Je länger eine Anpassung ausbleibt, desto größer wird die kumulierte Deckungslücke (Delay-Effekt).

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