Verkehrshaftungsversicherung – Haftpflicht für Transportunternehmen

Verkehrshaftungsversicherung bei FSA24

Die Haftpflichtversicherung für Frachtführer, Spediteure und Lagerhalter

Warum Sie eine Verkehrshaftungsversicherung brauchen

Transportunternehmen haften verschuldensunabhängig für Güterschäden während des Transports (§ 425 HGB). Das bedeutet: Auch wenn Sie alles richtig gemacht haben, haften Sie für Verlust und Beschädigung. Ohne Verkehrshaftungsversicherung tragen Sie dieses Risiko selbst.

Für Frachtführer mit Fahrzeugen über 3,5 t ist die Verkehrshaftungsversicherung nach § 7a GüKG eine gesetzliche Pflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 600.000 €. Ohne gültigen Nachweis darf das Gewerbe nicht betrieben werden.

Bei qualifiziertem Verschulden (z. B. unbewachter Parkplatz) haftet der Frachtführer unbegrenzt – die Haftungsobergrenze fällt weg. Als unabhängiger Versicherungsmakler nach § 34d GewO beraten wir Sie kostenlos.

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Verkehrshaftungsversicherung FSA24

Verkehrshaftungsversicherung vergleichen

Als unabhängiger Versicherungsmakler vergleichen wir für Sie Angebote verschiedener Gesellschaften – für Einzelfahrzeuge ebenso wie für Flotten ab 3 Fahrzeugen.

Wir finden die günstigste Lösung mit optimaler Deckung für Ihren Betrieb.

Individueller Service

Wir prüfen Ihren bestehenden Versicherungsschutz und zeigen Ihnen, ob Anpassungen sinnvoll sind – etwa bei geänderten Transportwegen oder neuen Fahrzeugen.

Beratung, Vergleich und Angebotseinholung sind für Sie kostenfrei.

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Varianten der Verkehrshaftungsversicherung im Vergleich

Welche Versicherung passt zu Ihrem Unternehmen?

Frachtführer­haftpflicht CMR Versicherung Speditions­versicherung
Zielgruppe Frachtführer (eigene Fahrzeuge) Frachtführer im grenzüberschreitenden Verkehr Spediteure, Selbsteintrittsspediteure
Rechtsgrundlage §§ 407–450 HGB CMR-Konvention (Genf 1956) §§ 453–466 HGB, ADSp
Haftungsgrenze 8,33 SZR/kg (2–40 SZR/kg vereinbar) 8,33 SZR/kg (zwingend) ADSp: 1 Mio. € / Schadenfall
Pflichtversicherung Ja (§ 7a GüKG, ab 3,5 t) Ja (als Teil der Frachtführerhaftpflicht) Nein (aber dringend empfohlen)
Direktanspruch Ja (§ 7a GüKG) Nein Nein
Typische Prämie ab 153 € Netto p.a. ab 153 € Netto p.a. umsatzabhängig

Beispieltarife Verkehrshaftungsversicherung

Preise für nationale und internationale Transporte
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Hinweis zu den dargestellten Preisen:
Die aufgeführten Prämien sind unverbindliche Beispieltarife (Nettobeträge zzgl. 19 % Versicherungsteuer) und dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Sie stellen kein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Selbstbehalt: 250 € je Schadenfall. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Innerdeutsch (nur HGB)
Einzelprämie Netto p.a. in €
Zul. GG 8,33 SZR*/kg 40 SZR*/kg
bis 3,5 t 153 € 213 €
bis 7,5 t 213 € 268 €
über 7,5 t 268 € 340 €
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Regionalverkehr bis 150 km Umkreis
HGB + CMR · Einzelprämie Netto p.a. in €
Zul. GG 8,33 SZR*/kg 40 SZR*/kg
bis 3,5 t 153 € 213 €
bis 7,5 t 238 € 298 €
über 7,5 t 306 € 383 €
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Flottennachlässe (zu berechnen vom Gesamtbeitrag)
Zugfahrzeug und Anhänger gelten als ein Fahrzeug
bei 3–5 Fahrzeugen 10 %
bei 6–10 Fahrzeugen 20 %
ab 11 Fahrzeugen auf Anfrage (Umsatztarif)

* SZR = Sonderziehungsrechte des Internationalen Währungsfonds. Alle Beiträge Netto zzgl. 19 % gesetzl. Versicherungsteuer. Selbstbehalt: 250 € je Schadenfall.

Für Westeuropa und Europa gesamt finden Sie weitere Tarife auf unserer CMR Versicherung-Seite oder nutzen Sie den Tarifrechner.

Alle Tarife ansehen → Tarifrechner

FAQ zur Verkehrshaftungsversicherung

Häufig gestellte Fragen – hier eine Auswahl.