LKW-Diebstahl auf Rastplatz – wann greift die Teilkasko?
von FSA24
2026-03-06
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Über Nacht wird ein abgestellter LKW auf einem unbewachten Rastplatz gestohlen. Der Schaden: 85.000 €. Die Teilkasko zahlt – aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Der Schadensfall
Ein Fernfahrer stellt seinen Sattelzug abends auf einem unbewachten Autobahnrastplatz ab. Am nächsten Morgen ist das Fahrzeug weg. Gesamtschaden: Zugmaschine 75.000 €, Auflieger 10.000 €.
Wann zahlt die Teilkasko?
Fahrzeugdiebstahl ist ein klassischer Teilkaskoschaden – sofern der Vertrag entsprechend abgeschlossen wurde. Im vorliegenden Fall hatte das Unternehmen sowohl die Zugmaschine als auch den Auflieger mit Teilkasko versichert.
Die Versicherung übernahm den Zeitwert beider Fahrzeuge nach Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Was die Versicherung geprüft hat
- Wurden alle Schlüssel verwahrt? (Ja)
- War das Fahrzeug ordnungsgemäß gesichert? (Ja)
- Gab es Hinweise auf grobe Fahrlässigkeit? (Nein)
Hätte der Fahrer den Schlüssel stecken lassen oder das Fahrzeug ungesichert abgestellt, wäre die Leistung möglicherweise gekürzt worden.
Was nicht versichert war: die Ladung
Das Transportgut – Baumaterialien im Wert von 18.000 € – war nicht über die Kaskoversicherung gedeckt. Dafür wäre eine separate Verkehrshaftungsversicherung nötig gewesen. Der Auftraggeber machte entsprechende Ansprüche geltend.
Die Lehre daraus
Teilkasko schützt das Fahrzeug – nicht die Ladung. Wer beides absichern will, braucht eine Kombination aus Kasko und Verkehrshaftungsversicherung.
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