Was deckt eine Umzugsversicherung ab – und was nicht?
von FSA24
2026-03-31
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Eine Umzugsversicherung schützt vor Transportschäden am Hausrat, hat aber Ausschlüsse. Erfahren Sie, welche Schäden versichert sind und welche nicht.
Eine Umzugsversicherung bietet Schutz für Ihr Hab und Gut während des Transports von der alten in die neue Wohnung. Doch nicht jeder Schaden ist automatisch gedeckt. Es lohnt sich, den Deckungsumfang genau zu kennen, um im Schadensfall keine böse Überraschung zu erleben.
Was ist versichert?
Eine umfassende Umzugsversicherung (Transportversicherung für Umzugsgut) deckt in der Regel folgende Schäden:
- Bruchschäden an Möbeln, Glas, Porzellan und Keramik
- Kratzer und Dellen an Möbeloberflächen durch den Transport
- Wasserschäden durch Regen oder undichte Transportfahrzeuge
- Verlust einzelner Gegenstände während des Transports
- Beschädigung durch Verkehrsunfälle des Transportfahrzeugs
- Schäden beim Be- und Entladen sowie beim Tragen durchs Treppenhaus
- Schäden durch Diebstahl bei Einbruch in das Transportfahrzeug
Der Versicherungsschutz gilt üblicherweise vom Beginn des Einpackens in der alten Wohnung bis zum Auspacken in der neuen Wohnung. Damit ist die gesamte Transportkette abgedeckt.
Was ist typischerweise nicht versichert?
Die Versicherungsbedingungen enthalten in der Regel folgende Ausschlüsse:
- Lebende Tiere und Pflanzen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
- Bargeld, Wertpapiere und Schmuck werden häufig nicht oder nur bis zu einem geringen Betrag gedeckt
- Schäden durch mangelhafte Verpackung, wenn der Versicherungsnehmer selbst verpackt hat und die Verpackung offensichtlich unzureichend war
- Innere Verderb und natürliche Beschaffenheit – etwa Lebensmittel, die während eines längeren Transports verderben
- Schäden durch Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie
- Bereits vorhandene Schäden, die vor dem Umzug bestanden
- Daten auf elektronischen Geräten – der materielle Schaden am Gerät ist versichert, nicht jedoch der Datenverlust
Besondere Gegenstände separat absichern
Hochwertige Einzelstücke wie Antiquitäten, Kunstwerke, Musikinstrumente oder spezielle Sammlungen sollten Sie gesondert versichern oder im Versicherungsvertrag ausdrücklich benennen. Für diese Gegenstände gelten häufig besondere Bedingungen oder Wertgrenzen. Ohne gesonderte Vereinbarung kann die Erstattung auf einen Standardbetrag begrenzt sein.
Schäden an der Wohnung
Schäden, die beim Umzug an der alten oder neuen Wohnung entstehen – etwa Kratzer im Treppenhaus oder beschädigte Türrahmen – sind durch die Umzugsversicherung in der Regel nicht abgedeckt. Hierfür ist die Betriebshaftpflichtversicherung des Umzugsunternehmens zuständig, sofern ein professioneller Dienstleister beauftragt wurde.
Empfehlung
Lesen Sie die Versicherungsbedingungen vor Abschluss sorgfältig durch. Achten Sie besonders auf die Ausschlussklauseln und prüfen Sie, ob Ihre wertvollsten Gegenstände im Deckungsumfang enthalten sind. Im Zweifel lassen Sie sich beraten und vereinbaren Sie eine individuelle Erweiterung des Versicherungsschutzes.
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