Umzugsversicherung – Transportversicherung für Möbelspeditionen & Umzugsfirmen

Verkehrshaftungsversicherung für Umzugsunternehmen & Möbelspeditionen

Frachtführerversicherung für Umzüge – unabhängig und kostenfrei beraten lassen

Warum Umzugsfirmen eine spezielle Versicherung brauchen

Die gesetzliche Haftung des Umzugsunternehmers beträgt nur 620 € pro Kubikmeter Laderaum (§ 451e HGB). Bei einem typischen Umzug mit 30 m³ sind das maximal 18.600 € – für den gesamten Hausrat. Ein einzelnes beschädigtes Klavier oder eine zerbrochene Antiquität kann diesen Betrag bereits übersteigen.

Noch kritischer: Ohne zusätzliche Versicherung erhält der Kunde nur den Zeitwert (Marktwert gebraucht), nicht den Neuwert. Ein drei Jahre altes Designer-Sofa für 4.500 € wird dann nur mit 1.800 € ersetzt – so passiert in der Praxis.

Als Möbelspedition oder Umzugsunternehmen benötigen Sie eine Verkehrshaftungsversicherung (Frachtführerversicherung für Umzüge), die Ihre gesetzliche Haftung nach §§ 451–451h HGB absichert. Zusätzlich empfehlen wir Ihren Kunden eine Transportversicherung zum Neuwert – das schützt den Kunden umfassend und schont gleichzeitig Ihre eigene Schadenquote. Als unabhängiger Versicherungsmakler nach § 34d GewO beraten wir Umzugsfirmen kostenlos.

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Umzugsversicherung FSA24

Versicherung für Möbelspeditionen vergleichen

Die optimale Deckung zum besten Preis – für Umzugsunternehmen, Möbelspeditionen und Umzugsfirmen

Wir vergleichen Angebote verschiedener Gesellschaften und finden die passende Frachtführerversicherung für Umzüge – als Rahmenvertrag für Ihre Möbelspedition.

Individueller Service

Ob Privatumzug oder gewerblicher Umzugsbetrieb – wir berechnen die passende Versicherungslösung und prüfen bestehende Policen auf Lücken.

Für Umzugsunternehmen bieten wir Rahmenverträge an, die jeden einzelnen Umzug automatisch absichern.

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Neuwert oder Zeitwert – der entscheidende Unterschied

Was Sie bei einem Umzugsschaden tatsächlich erstattet bekommen

Ohne Versicherung
(nur gesetzl. Haftung)
Zeitwert-Versicherung Neuwert-Versicherung
Entschädigung Marktpreis (gebraucht), max. 620 €/m³ Marktpreis (gebraucht), volle Summe Neuanschaffungspreis
Beispiel: Sofa 3 J. alt
Neuwert 4.500 €
ca. 1.200 €
(ggf. durch Laderaum begrenzt)
ca. 1.800 € 4.500 €
Beispiel: Flügel
Neuwert 25.000 €
max. 620 €/m³
(oft unter 2.000 €)
ca. 12.000 € 25.000 €
Diebstahl max. 620 €/m³ Zeitwert des Gutes Neuwert des Gutes
Empfehlung Nur für wertlosen Hausrat Budget-Option Empfohlen

Gesetzliche Grundhaftung bei Umzügen

Was der Umzugsunternehmer nach HGB bezahlen muss – und was nicht

Die Haftung des Umzugsunternehmers ist in §§ 451–451h HGB geregelt. Der Frachtführer haftet für Verlust, Beschädigung und Lieferfristüberschreitung – aber nur bis 620 € je Kubikmeter Laderaum.

Rechenbeispiel

Umzug mit 30 m³ Laderaum:
Maximale Haftung: 30 × 620 € = 18.600 €

Tatsächlicher Hausratwert: oft 50.000–150.000 €

Deckungslücke: bis zu 130.000 €

Wichtige Fristen

  • Sichtbare Schäden: sofort bei Ablieferung anzeigen
  • Äußerlich nicht erkennbar: 14 Tage nach Ablieferung
  • Verjährung: 1 Jahr (3 Jahre bei Vorsatz)

Frist versäumt = Anspruch verloren!

Kosten und Leistungen der Umzugsversicherung

Verkehrshaftungsversicherung für Umzugsunternehmen – individuell kalkuliert

Mindestprämie

ab 750 € Netto p.a.

Die tatsächliche Prämie hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Jahresumsatz des Umzugsunternehmens
  • Gewünschte Haftungshöhe (620 €/m³ oder erhöht)
  • Einsatzgebiet (national oder international)
  • Schadenshistorie der letzten Jahre
  • Anzahl der Fahrzeuge

Netto zzgl. 19 % gesetzl. Versicherungsteuer.

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Was ist versichert?

  • Beschädigung und Zerstörung beim Transport
  • Verlust und Diebstahl während des Umzugs
  • Schäden beim Ein- und Ausladen
  • Schäden beim Ab- und Aufbau von Möbeln
  • Zwischenlagerung (je nach Tarif bis 90 Tage)
  • Bruchschäden an Glas, Porzellan, Elektronik

Versicherungsoptionen

  • Gesetzliche Haftung – 620 €/m³ Laderaum
  • Erhöhte Haftung – bis zum deklarierten Wert
  • Allgefahrendeckung zum Neuwert – für maximalen Schutz

Umzugsversicherung: Privatkunde vs. Umzugsunternehmen

Zwei verschiedene Versicherungswege – ein Ziel

Privatkunde Umzugsunternehmen
Versicherungsart Transportversicherung
(Allgefahrendeckung)
Verkehrshaftungsversicherung
(Frachtführerhaftpflicht)
Wer schließt ab? Der Umziehende selbst Das Umzugsunternehmen
Deckung Alle Risiken (Allgefahren), Neuwert Gesetzliche Haftung (620 €/m³) oder erhöht
Laufzeit Einmalbeitrag pro Umzug Jahresvertrag (Rahmenvertrag)
Empfohlen für Privatpersonen, die optimalen Schutz wollen Umzugsfirmen als Pflichtversicherung + Kundenservice

Häufige Fragen zur Umzugsversicherung

Ja, in den meisten Fällen. Die Versicherung des Umzugsunternehmens (Verkehrshaftung) deckt nur die gesetzliche Haftung ab – also maximal 620 € pro Kubikmeter. Hochwertige Gegenstände sind damit oft unterversichert. Eine eigene Transportversicherung zum Neuwert schließt diese Lücke.

Die Verkehrshaftungsversicherung für Umzugsunternehmen beginnt bei einer Mindestprämie von 750 € netto pro Jahr. Die tatsächliche Prämie hängt vom Jahresumsatz, der gewünschten Haftungshöhe, dem Einsatzgebiet und der Schadenshistorie ab. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Neuwert = Sie erhalten den Betrag, den eine Neuanschaffung eines gleichwertigen Gegenstandes kostet. Zeitwert = Sie erhalten den aktuellen Marktwert des gebrauchten Gegenstandes. Bei einem 3 Jahre alten Möbelstück kann der Zeitwert nur noch 30–40 % des Neupreises betragen. Wir empfehlen grundsätzlich die Neuwertversicherung.

Typische Ausschlüsse: Edelmetalle, Schmuck, Bargeld und Wertpapiere (müssen separat deklariert werden), Schäden durch mangelhafte Verpackung durch den Kunden, sowie natürlicher Verschleiß. Auch Daten auf elektronischen Geräten sind nicht versicherbar. Alle anderen Risiken – inklusive Bruch, Kratzer, Nässe und Diebstahl – sind bei einer Allgefahrendeckung eingeschlossen.

Sichtbare Schäden sofort bei der Ablieferung schriftlich im Frachtbrief oder Schadenprotokoll festhalten. Fotos machen! Verdeckte Schäden müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich angezeigt werden (§ 451f HGB). Wird die Frist versäumt, erlischt der Anspruch. Details: Haftung bei Umzügen

Weil der Kunde Versicherungsnehmer der Neuwertversicherung ist – nicht das Umzugsunternehmen. Im Schadenfall wird die eigene Verkehrshaftungsversicherung nicht belastet. Die Schadenquote der Möbelspedition bleibt sauber, die Prämien steigen nicht. Besonders vorteilhaft, wenn beide Versicherungen bei derselben Gesellschaft laufen: Der Schaden wird intern reguliert, ohne Regress. Zudem erfüllt die Empfehlung die gesetzliche Hinweispflicht nach § 451g HGB. Mehr erfahren →


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