Umzugsversicherung – Transportversicherung für Möbelspeditionen & Umzugsfirmen
Verkehrshaftungsversicherung für Umzugsunternehmen & Möbelspeditionen
Frachtführerversicherung für Umzüge – unabhängig und kostenfrei beraten lassen
Warum Umzugsfirmen eine spezielle Versicherung brauchen
Die gesetzliche Haftung des Umzugsunternehmers beträgt nur 620 € pro Kubikmeter Laderaum (§ 451e HGB). Bei einem typischen Umzug mit 30 m³ sind das maximal 18.600 € – für den gesamten Hausrat. Ein einzelnes beschädigtes Klavier oder eine zerbrochene Antiquität kann diesen Betrag bereits übersteigen.
Noch kritischer: Ohne zusätzliche Versicherung erhält der Kunde nur den Zeitwert (Marktwert gebraucht), nicht den Neuwert. Ein drei Jahre altes Designer-Sofa für 4.500 € wird dann nur mit 1.800 € ersetzt – so passiert in der Praxis.
Als Möbelspedition oder Umzugsunternehmen benötigen Sie eine Verkehrshaftungsversicherung (Frachtführerversicherung für Umzüge), die Ihre gesetzliche Haftung nach §§ 451–451h HGB absichert. Zusätzlich empfehlen wir Ihren Kunden eine Transportversicherung zum Neuwert – das schützt den Kunden umfassend und schont gleichzeitig Ihre eigene Schadenquote. Als unabhängiger Versicherungsmakler nach § 34d GewO beraten wir Umzugsfirmen kostenlos.
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Versicherung für Möbelspeditionen vergleichen
Die optimale Deckung zum besten Preis – für Umzugsunternehmen, Möbelspeditionen und Umzugsfirmen
Wir vergleichen Angebote verschiedener Gesellschaften und finden die passende Frachtführerversicherung für Umzüge – als Rahmenvertrag für Ihre Möbelspedition.
Leistungsbereiche
Individueller Service
Ob Privatumzug oder gewerblicher Umzugsbetrieb – wir berechnen die passende Versicherungslösung und prüfen bestehende Policen auf Lücken.
Für Umzugsunternehmen bieten wir Rahmenverträge an, die jeden einzelnen Umzug automatisch absichern.
Neuwert oder Zeitwert – der entscheidende Unterschied
Was Sie bei einem Umzugsschaden tatsächlich erstattet bekommen
| Ohne Versicherung (nur gesetzl. Haftung) |
Zeitwert-Versicherung | Neuwert-Versicherung | |
|---|---|---|---|
| Entschädigung | Marktpreis (gebraucht), max. 620 €/m³ | Marktpreis (gebraucht), volle Summe | Neuanschaffungspreis |
| Beispiel: Sofa 3 J. alt Neuwert 4.500 € |
ca. 1.200 € (ggf. durch Laderaum begrenzt) |
ca. 1.800 € | 4.500 € |
| Beispiel: Flügel Neuwert 25.000 € |
max. 620 €/m³ (oft unter 2.000 €) |
ca. 12.000 € | 25.000 € |
| Diebstahl | max. 620 €/m³ | Zeitwert des Gutes | Neuwert des Gutes |
| Empfehlung | Nur für wertlosen Hausrat | Budget-Option | Empfohlen |
Gesetzliche Grundhaftung bei Umzügen
Was der Umzugsunternehmer nach HGB bezahlen muss – und was nicht
Die Haftung des Umzugsunternehmers ist in §§ 451–451h HGB geregelt. Der Frachtführer haftet für Verlust, Beschädigung und Lieferfristüberschreitung – aber nur bis 620 € je Kubikmeter Laderaum.
Rechenbeispiel
Umzug mit 30 m³ Laderaum:
Maximale Haftung: 30 × 620 € = 18.600 €
Tatsächlicher Hausratwert: oft 50.000–150.000 €
Deckungslücke: bis zu 130.000 €
Wichtige Fristen
- Sichtbare Schäden: sofort bei Ablieferung anzeigen
- Äußerlich nicht erkennbar: 14 Tage nach Ablieferung
- Verjährung: 1 Jahr (3 Jahre bei Vorsatz)
Frist versäumt = Anspruch verloren!
Kosten und Leistungen der Umzugsversicherung
Verkehrshaftungsversicherung für Umzugsunternehmen – individuell kalkuliert
Mindestprämie
ab 750 € Netto p.a.
Die tatsächliche Prämie hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Jahresumsatz des Umzugsunternehmens
- Gewünschte Haftungshöhe (620 €/m³ oder erhöht)
- Einsatzgebiet (national oder international)
- Schadenshistorie der letzten Jahre
- Anzahl der Fahrzeuge
Netto zzgl. 19 % gesetzl. Versicherungsteuer.
Was ist versichert?
- Beschädigung und Zerstörung beim Transport
- Verlust und Diebstahl während des Umzugs
- Schäden beim Ein- und Ausladen
- Schäden beim Ab- und Aufbau von Möbeln
- Zwischenlagerung (je nach Tarif bis 90 Tage)
- Bruchschäden an Glas, Porzellan, Elektronik
Versicherungsoptionen
- Gesetzliche Haftung – 620 €/m³ Laderaum
- Erhöhte Haftung – bis zum deklarierten Wert
- Allgefahrendeckung zum Neuwert – für maximalen Schutz
Umzugsversicherung: Privatkunde vs. Umzugsunternehmen
Zwei verschiedene Versicherungswege – ein Ziel
| Privatkunde | Umzugsunternehmen | |
|---|---|---|
| Versicherungsart | Transportversicherung (Allgefahrendeckung) |
Verkehrshaftungsversicherung (Frachtführerhaftpflicht) |
| Wer schließt ab? | Der Umziehende selbst | Das Umzugsunternehmen |
| Deckung | Alle Risiken (Allgefahren), Neuwert | Gesetzliche Haftung (620 €/m³) oder erhöht |
| Laufzeit | Einmalbeitrag pro Umzug | Jahresvertrag (Rahmenvertrag) |
| Empfohlen für | Privatpersonen, die optimalen Schutz wollen | Umzugsfirmen als Pflichtversicherung + Kundenservice |
Häufige Fragen zur Umzugsversicherung
Ja, in den meisten Fällen. Die Versicherung des Umzugsunternehmens (Verkehrshaftung) deckt nur die gesetzliche Haftung ab – also maximal 620 € pro Kubikmeter. Hochwertige Gegenstände sind damit oft unterversichert. Eine eigene Transportversicherung zum Neuwert schließt diese Lücke.
Die Verkehrshaftungsversicherung für Umzugsunternehmen beginnt bei einer Mindestprämie von 750 € netto pro Jahr. Die tatsächliche Prämie hängt vom Jahresumsatz, der gewünschten Haftungshöhe, dem Einsatzgebiet und der Schadenshistorie ab. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Neuwert = Sie erhalten den Betrag, den eine Neuanschaffung eines gleichwertigen Gegenstandes kostet. Zeitwert = Sie erhalten den aktuellen Marktwert des gebrauchten Gegenstandes. Bei einem 3 Jahre alten Möbelstück kann der Zeitwert nur noch 30–40 % des Neupreises betragen. Wir empfehlen grundsätzlich die Neuwertversicherung.
Typische Ausschlüsse: Edelmetalle, Schmuck, Bargeld und Wertpapiere (müssen separat deklariert werden), Schäden durch mangelhafte Verpackung durch den Kunden, sowie natürlicher Verschleiß. Auch Daten auf elektronischen Geräten sind nicht versicherbar. Alle anderen Risiken – inklusive Bruch, Kratzer, Nässe und Diebstahl – sind bei einer Allgefahrendeckung eingeschlossen.
Sichtbare Schäden sofort bei der Ablieferung schriftlich im Frachtbrief oder Schadenprotokoll festhalten. Fotos machen! Verdeckte Schäden müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich angezeigt werden (§ 451f HGB). Wird die Frist versäumt, erlischt der Anspruch. Details: Haftung bei Umzügen
Weil der Kunde Versicherungsnehmer der Neuwertversicherung ist – nicht das Umzugsunternehmen. Im Schadenfall wird die eigene Verkehrshaftungsversicherung nicht belastet. Die Schadenquote der Möbelspedition bleibt sauber, die Prämien steigen nicht. Besonders vorteilhaft, wenn beide Versicherungen bei derselben Gesellschaft laufen: Der Schaden wird intern reguliert, ohne Regress. Zudem erfüllt die Empfehlung die gesetzliche Hinweispflicht nach § 451g HGB. Mehr erfahren →
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Schadenbeispiele bei Umzügen
Echte Fälle aus der Praxis
- Umzugsschaden: Frachtführer zahlt nur Zeitwert – nicht den Neuwert des Sofas
- Klavier beim Tragen im Treppenhaus beschädigt – 8.500 € Schaden
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- Meißener Porzellansammlung bei Umzug zerstört
- Antike Kommode durch mangelhafte Verpackung zerkratzt
- Diebstahl aus dem Zwischenlager – 14.600 € Verlust
- Wertvolles Ölgemälde beim Umzug beschädigt
- Waschmaschine nicht gesichert – Wasserschaden in neuer Wohnung
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