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Self-Storage-Boom: Versicherungslücke beim Umzugsgut schließen

von FSA24


  2026-04-05

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Über 1.200 Self-Storage-Anlagen in Deutschland – aber die Hausratversicherung greift dort oft nicht. Wie eine Umzugsversicherung die Lücke bei der Zwischenlagerung schließt.

Self-Storage: Boommarkt mit Versicherungslücke

Der Self-Storage-Markt in Deutschland wächst rasant. Über 1.200 Anlagen bieten mittlerweile Lagerboxen für Privatkunden und Gewerbetreibende an – Tendenz steigend mit einem jährlichen Wachstum von 5,6 Prozent. Was viele Nutzer nicht wissen: Ihr eingelagertes Umzugsgut ist dort in vielen Fällen nicht versichert. Zwischen Hausratpolice und Mietvertrag klafft eine gefährliche Lücke.

Warum Self-Storage boomt

Die Gründe für das Wachstum sind vielfältig. Immer kleinere Wohnungen in Ballungsräumen – durchschnittlich 87 Quadratmeter, Tendenz fallend – lassen kaum Platz für Saisonkleidung, Sportgeräte oder Erbstücke. Neubauten verzichten zunehmend auf Keller und Dachböden, die früher als Stauraum dienten. Hinzu kommt die steigende Zahl von Umzügen mit Zwischenlagerung: Wer die alte Wohnung räumen muss, bevor die neue bezugsfertig ist, braucht eine Übergangslösung.

Auch Lebensereignisse wie Scheidung, Erbschaft oder berufliche Auslandsaufenthalte treiben die Nachfrage. Der durchschnittliche Self-Storage-Kunde mietet seine Box für acht Monate – bei Umzügen sind es typischerweise zwei bis vier Monate.

Die Versicherungslücke: Hausrat greift nicht

Die meisten Hausratversicherungen definieren den Versicherungsort als die „im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung". Eine Self-Storage-Box fällt nicht darunter. Manche Policen bieten eine Außenversicherung, die vorübergehend ausgelagerte Gegenstände einschließt – aber meist nur für drei Monate und mit einer Deckungsgrenze von zehn Prozent der Versicherungssumme.

Wer Möbel im Wert von 30.000 Euro einlagert, hätte über die Außenversicherung bestenfalls 5.000 bis 8.000 Euro Schutz – und das auch nur, wenn die Klausel überhaupt greift. Nach drei Monaten endet der Schutz vollständig.

Die Mietverträge der Self-Storage-Anbieter helfen ebenfalls nicht weiter. Die Betreiber haften in der Regel nur für nachweislich selbst verschuldete Schäden – nicht für Einbruch, Wasserschäden durch Rohrbruch oder Feuerschäden aus Nachbarboxen. Einige Anbieter verkaufen eigene Versicherungspakete, die jedoch oft teuer und im Leistungsumfang eingeschränkt sind.

Umzugsversicherung als Lösung

Eine Umzugsversicherung mit Zwischenlagerungsklausel schließt genau diese Lücke. Bei einer Neuwertversicherung ist das eingelagerte Umzugsgut zum vollen Wiederbeschaffungswert versichert – nicht nur zum Zeitwert, der bei gebrauchten Möbeln oft deutlich niedriger liegt.

Die Deckung umfasst typischerweise:

  • Transportschäden auf dem Weg zur und von der Lagerbox
  • Lagerrisiken wie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Sturm
  • Bruchschäden an Glas, Keramik und empfindlichen Gegenständen

Wichtig ist, dass die Zwischenlagerung bei Vertragsschluss angegeben wird. Dauer und Adresse der Lagerstätte sollten im Versicherungsantrag vermerkt sein, damit es im Schadenfall keine Deckungsprobleme gibt.

Vor der Einlagerung: Versicherungssumme prüfen

Vor jeder Einlagerung empfiehlt sich ein Wertcheck. Unterschätzen Sie nicht den Wiederbeschaffungswert Ihrer Einrichtung – gerade Möbel, Elektronik und Kleidung summieren sich schnell auf fünfstellige Beträge. Mit dem Prämienrechner auf FSA24 ermitteln Sie in wenigen Minuten die passende Versicherungssumme und Prämie.

Zusätzlich empfiehlt es sich, vor der Einlagerung den Zustand aller Gegenstände zu dokumentieren – per Foto mit Zeitstempel. Das erleichtert im Schadenfall die Beweisführung erheblich.

Quellen: Verband deutscher Self-Storage-Unternehmen (VdS), Marktbericht 2025; Stiftung Warentest, „Hausratversicherung im Test", Ausgabe 11/2025; Statista, Self-Storage-Markt Deutschland 2020–2026.


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