Taxi vs. Mietwagen – wo liegen die Versicherungsunterschiede?
von FSA24
2026-03-21
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Taxis und Mietwagen unterliegen unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen. Das wirkt sich direkt auf den Versicherungsschutz, die Pflichten und die Praemien aus.
Taxi vs. Mietwagen – wo liegen die Versicherungsunterschiede?
Obwohl Taxis und Mietwagen beide der gewerblichen Personenbefoerderung dienen, unterscheiden sie sich rechtlich und versicherungstechnisch in wesentlichen Punkten. Das Personenbefoerderungsgesetz (PBefG) behandelt beide Verkehrsformen in unterschiedlichen Paragraphen – mit direkten Auswirkungen auf die Versicherungsgestaltung.
Rechtliche Grundlagen
Taxi (Paragraph 47 PBefG)
Taxis unterliegen der Befoerderungspflicht und der Tarifpflicht. Sie duerfen an Taxistaenden auf Fahrgaeste warten und Winker aufnehmen. Im Gegenzug muessen sie jeden Fahrgast innerhalb des Pflichtfahrgebiets befoerdern und den festgelegten Tarif anwenden.
Mietwagen (Paragraph 49 PBefG)
Mietwagen duerfen nur auf vorherige Bestellung Fahrten durchfuehren. Sie haben keine Befoerderungspflicht und keine Tarifpflicht. Nach jeder Fahrt muessen sie zum Betriebssitz zurueckkehren – die sogenannte Rueckkehrpflicht. Sie duerfen nicht an Taxistaenden warten oder Fahrgaeste auf der Strasse aufnehmen.
Unterschiede bei der Versicherung
Kfz-Haftpflicht
Sowohl Taxis als auch Mietwagen benoetigen eine Kfz-Haftpflichtversicherung nach dem PflVG. Die Mindestdeckungssummen sind identisch. Allerdings stufen viele Versicherer Taxis hoeher ein, weil sie haeufiger im Strassenverkehr unterwegs sind, oefter in Innenstadtbereichen fahren und durch die Befoerderungspflicht auch nachts und bei schlechten Bedingungen im Einsatz sind.
Mietwagen fahren in der Regel planbarere Strecken und sind nicht an Nachtschichten gebunden. Das kann zu guenstigeren Praemien fuehren – muss aber nicht, wenn der Mietwagenbetrieb stark auf Nachtfahrten ausgerichtet ist.
Kaskoversicherung
Bei der Kaskoversicherung gibt es keine grundsaetzlichen Unterschiede in der Deckung. Allerdings wirken sich die unterschiedlichen Nutzungsprofile auf die Praemie aus. Taxis im Zweischichtbetrieb zahlen deutlich mehr als Mietwagen, die ueberwiegend tagsueber eingesetzt werden.
Insassenunfallversicherung
Fuer beide Fahrzeugtypen ist eine Insassenunfallversicherung empfehlenswert. Bei Taxis ist der Bedarf tendenziell hoeher, da die Fahrgastzahl und -frequenz in der Regel groesser ist.
Besonderheiten bei der Zulassung
Taxis erhalten ein spezielles Taxikennzeichen und muessen aussen als Taxi erkennbar sein (Dachschild, Farbe je nach Kommune). Mietwagen werden mit regulaeren Kennzeichen zugelassen und duerfen kein Taxischild fuehren.
Fuer beide gilt: Die Genehmigungsbehoerde verlangt beim Konzessionsantrag den Nachweis einer ausreichenden Versicherung. Ohne diesen Nachweis wird die Genehmigung nach Paragraph 13 PBefG nicht erteilt.
Praemienvergleich
| Kriterium | Taxi | Mietwagen |
|---|---|---|
| Haftpflicht-Praemie | Hoeher (Befoerderungspflicht, Nachtbetrieb) | Tendenziell niedriger |
| Kasko-Praemie | Hoeher bei Zweischichtbetrieb | Abhaengig vom Nutzungsprofil |
| Insassenunfall | Dringend empfohlen | Empfohlen |
| Betriebshaftpflicht | Pflicht | Pflicht |
Wechsel zwischen Taxi- und Mietwagenkonzession
Ein Wechsel der Konzessionsart hat unmittelbare Folgen fuer die Versicherung. Wer von einer Taxikonzession auf eine Mietwagenkonzession umsteigt oder umgekehrt, muss seinen Versicherer umgehend informieren. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Versicherungsschutz erlischt – eine sogenannte Obliegenheitsverletzung, die im Schadenfall zur Leistungsverweigerung fuehren kann.
Fazit
Die Versicherungsunterschiede zwischen Taxi und Mietwagen ergeben sich primaer aus den unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen und Nutzungsprofilen. Wer beide Konzessionsarten betreibt, sollte sicherstellen, dass jedes Fahrzeug korrekt versichert ist. Ein spezialisierter Makler kann die optimale Taxiversicherung oder Mietwagenversicherung zusammenstellen und auf die jeweiligen Pflichtversicherungen achten.
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