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Welche Transportversicherung braucht ein Umzugsunternehmer?

von FSA24


  2015-11-10

Umzugsversicherung § 451 HGB Neuwertversicherung Frachtführer Transportversicherung CMR-Versicherung Frachtführerversicherung Frachtführerhaftpflicht Verkehrshaftungsversicherung Speditionsversicherung


Die Transportversicherung für Umzüge hat zwei wesentliche Bestandteile: die Verkehrshaftungsversicherung und die Transportversicherung mit voller Deckung zum Neuwert.

Die Transportversicherung für Umzüge hat zwei wesentliche Bestandteile, die sich ergänzen und teilweise überschneiden. Der Frachtführer kann eine Verkehrshaftungsversicherung für die Haftung nach § 451 HGB abschließen. Die Haftung des Umzugsunternehmers ist nach § 451 HGB begrenzt und lückenhaft.

Da die Transportversicherung für die Verkehrshaftung des Umzugsunternehmers nur für die auf 620 € je Kubikmeter begrenzte Haftung eintritt, ist es wichtig sicherzustellen, dass er sich auf diese Haftungsbeschränkung berufen kann. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, so haftet der Umzugsunternehmer nur dann begrenzt, wenn er seinen Hinweis- und Aufklärungspflichten nachkommt.

Siehe: Haftung und Transportversicherung bei Umzügen (PDF)


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