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E-Taxi Foerderung 2026: Welche regionalen Programme noch laufen

von FSA24


  2026-04-05

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Die BAFA-Foerderung fuer Elektrofahrzeuge ist seit September 2023 eingestellt. Doch regionale Programme in Hamburg, Baden-Wuerttemberg und anderen Bundeslaendern bieten weiterhin Zueschuesse fuer E-Taxis.

Bundesfoerderung eingestellt – und jetzt?

Die Kaufpraemie des Bundesamts fuer Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fuer Elektrofahrzeuge endete abrupt im September 2023. Fuer das Taxigewerbe, das auf planbare Investitionen angewiesen ist, war das ein Rueckschlag. Die Foerderung hatte den Umstieg auf Elektroantrieb fuer viele Betriebe erst wirtschaftlich darstellbar gemacht.

Doch der Blick auf die Laenderebene zeigt: Es gibt weiterhin Foerderprogramme, die speziell fuer Taxiunternehmer relevant sind.


Regionale Programme im Ueberblick

Hamburg: Zukunftstaxi

Das Hamburger Programm "Zukunftstaxi" ist das ambitionierteste kommunale Foerderprogramm fuer E-Taxis in Deutschland. Seit 2025 duerfen in Hamburg nur noch emissionsfreie Fahrzeuge als Taxi neu zugelassen werden. Bestehende Konzessionen fuer Verbrenner bleiben gueltig, auslaufende werden jedoch nur fuer E-Fahrzeuge erneuert.

Begleitend gibt es einen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro fuer die Anschaffung eines vollelektrischen Taxis. Zusaetzlich foerdert die Stadt den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Taxistaenden. Das Programm hat Hamburg zur fuehrenden E-Taxi-Stadt in Deutschland gemacht.

Baden-Wuerttemberg: Landesfoerderung bis Ende 2026

Das Land Baden-Wuerttemberg foerdert im Rahmen seines Klimaschutzprogramms die Anschaffung von Elektrofahrzeugen fuer gewerbliche Flotten, einschliesslich Taxis. Die Foerderung laeuft bis zum 31. Dezember 2026 und umfasst Zueschuesse fuer Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur. Die genauen Konditionen variieren je nach Fahrzeugklasse und Unternehmengroesse.

Muenchen: Programm ausgelaufen

Die bayerische Landeshauptstadt hatte ein eigenes Foerderprogramm fuer E-Taxis aufgelegt, das jedoch im Dezember 2025 endete. Eine Verlaengerung ist derzeit nicht geplant. Muenchner Taxiunternehmer muessen daher auf Bundes- oder Landesebene nach Alternativen suchen.


Steuerliche Vorteile bleiben bestehen

Unabhaengig von direkten Zueschuessen bieten Elektrofahrzeuge weiterhin steuerliche Vorteile:

Kfz-Steuerbefreiung: Reine Elektrofahrzeuge sind bis zum 31. Dezember 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Bei einem Taxi, das sonst jaehrlich 300 bis 500 Euro Kfz-Steuer zahlt, summiert sich das ueber die Haltedauer auf einen relevanten Betrag.

Dienstwagenbesteuerung: Fuer gewerblich genutzte E-Fahrzeuge gilt weiterhin die reduzierte Bemessungsgrundlage von 0,25 Prozent des Listenpreises bei der privaten Nutzung.

CO2-Preis: Der nationale CO2-Preis steigt 2026 auf einen Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne. Fuer ein Taxi mit einer Jahresfahrleistung von 80.000 Kilometern und einem Verbrauch von acht Litern Diesel bedeutet das Mehrkosten von rund 1.000 bis 1.300 Euro pro Jahr gegenueber einem E-Fahrzeug, das mit Oekostrom geladen wird.


Was sich fuer die Versicherung aendert

E-Taxis haben ein anderes Risikoprofil als Verbrenner. Die hohen Anschaffungskosten und teuren Batteriereparaturen fuehren in der Kaskoversicherung zu hoeherem Schadenaufwand. Gleichzeitig sind E-Fahrzeuge seltener in schwere Unfaelle verwickelt, was die Haftpflichtpraemie daempft. Unter dem Strich sind die Versicherungskosten fuer E-Taxis derzeit etwa auf dem Niveau vergleichbarer Verbrenner – mit einer Tendenz zu guenstigeren Tarifen, je mehr Schadendaten vorliegen.

Auch im Bereich E-Bus beobachten wir aehnliche Entwicklungen bei der Versicherungsbewertung von Elektroantrieben.

Wer die Praemien fuer ein E-Taxi konkret vergleichen moechte, kann unseren KFZ-Rechner nutzen.


Fazit

Die Bundesfoerderung ist Geschichte, doch regionale Programme und steuerliche Vorteile machen den Umstieg auf ein E-Taxi weiterhin attraktiv. Hamburg setzt mit dem Zukunftstaxi Massstaebe, Baden-Wuerttemberg foerdert bis Ende 2026. Zusammen mit dem steigenden CO2-Preis und der Kfz-Steuerbefreiung kann sich die Investition in ein Elektrotaxi trotz hoeherer Anschaffungskosten rechnen. Eine aktuelle Taxiversicherung, die das Risikoprofil von E-Fahrzeugen beruecksichtigt, gehoert dabei zur Grundausstattung.


Quellen: BAFA Foerderhistorie Elektromobilitaet, Behoerde fuer Verkehr und Mobilitaetswende Hamburg, Ministerium fuer Verkehr Baden-Wuerttemberg, Bundesfinanzministerium CO2-Preispfad, Kraftfahrt-Bundesamt Neuzulassungsstatistik 2025.


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