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Mindestbefoerderungsentgelt gegen Uber und Bolt: Welche Staedte 2026 nachziehen

von FSA24


  2026-04-05

Mindestbefoerderungsentgelt PBefG Paragraph 51a Uber Regulierung Bolt Mietwagen Taxigewerbe 2026 Taximarkt Regulierung


Immer mehr Staedte fuehren ein Mindestbefoerderungsentgelt nach Paragraph 51a PBefG ein. Das stabilisiert die Einnahmen im Taxigewerbe – und verbessert die Risikobewertung durch Versicherer.

Was ist das Mindestbefoerderungsentgelt?

Mit der Novelle des Personenbefoerderungsgesetzes (PBefG) im Jahr 2021 erhielten die Kommunen ein neues Instrument: Paragraph 51a erlaubt es den Genehmigungsbehoerden, ein Mindestbefoerderungsentgelt fuer Mietwagen mit Fahrer festzulegen. Damit wird ein Mindestpreis definiert, den Plattformen wie Uber, Bolt oder FreeNow ihren Kunden nicht unterschreiten duerfen.

Ziel der Regelung: Dumping-Preise sollen unterbunden werden, die den regulierten Taximarkt destabilisieren und zu einem ruinoesen Wettbewerb fuehren. Das Instrument ist optional – jede Kommune entscheidet selbst, ob und wie sie es einsetzt.


Welche Staedte bereits handeln

Die Umsetzung schreitet voran. Eine wachsende Zahl von Staedten hat das Mindestbefoerderungsentgelt eingefuehrt oder befindet sich im Verfahren:

Heidelberg war eine der ersten Staedte, die das Instrument nutzten. Seit August 2025 gilt dort ein verbindliches Mindestentgelt fuer Mietwagenfahrten.

Essen folgte im Januar 2026 mit einer Regelung, die vorsieht, dass Mietwagenpreise maximal sieben Prozent unter dem Taxitarif liegen duerfen. Die Preisuntergrenze wird automatisch an Tarifanpassungen gekoppelt.

Dortmund befindet sich im Einführungsverfahren und hat die Marktteilnehmer bereits angehoert.

Muenchen hat eine Frist bis zum 30. Juni 2026 gesetzt, um das Mindestentgelt verbindlich festzulegen. Angesichts des besonders intensiven Wettbewerbs zwischen Taxis und Mietwagen in der bayerischen Landeshauptstadt wird die Regelung mit Spannung erwartet.

Koeln prueft ebenfalls die Einfuehrung und hat erste Gutachten in Auftrag gegeben.


Rechtliche Absicherung durch die Gerichte

Die Mietwagenplattformen haben die Mindestentgelte erwartungsgemaess angefochten. Ein wichtiges Signal kam vom Verwaltungsgericht Leipzig: In einem Urteil vom 15. November 2024 bestaetigte das Gericht die grundsaetzliche Zulaessigkeit des Instruments. Die Richter stellten fest, dass die Kommunen bei der Festlegung des Mindestentgelts einen weiten Gestaltungsspielraum haben und das oeffentliche Interesse an einem funktionierenden Taximarkt den Eingriff in die Berufsfreiheit der Mietwagenunternehmer rechtfertigt.

Weitere Klagen sind anhaengig, doch das Leipziger Urteil hat die Rechtssicherheit fuer die Kommunen erheblich gestaerkt.


Auswirkungen auf die Taxiversicherung

Die Einfuehrung von Mindestbefoerderungsentgelten hat auch versicherungstechnische Konsequenzen, die auf den ersten Blick nicht offensichtlich sind:

Stabilere Einnahmen: Wenn der Preiswettbewerb nach unten begrenzt wird, stabilisieren sich die Umsaetze der Taxiunternehmen. Das verbessert die wirtschaftliche Substanz der Betriebe und reduziert das Insolvenzrisiko – ein Faktor, den Versicherer bei der Risikobewertung beruecksichtigen.

Weniger Risikoselektion: In einem Markt mit Dumpingpreisen muessen Unternehmer an der Fahrzeugqualitaet oder der Wartung sparen, um wettbewerbsfaehig zu bleiben. Mindestentgelte nehmen diesen Druck und ermoeglichen eine bessere Fahrzeugpflege – was sich langfristig in geringeren Schadensquoten niederschlaegt.

Bessere Verhandlungsposition: Taxiunternehmen mit stabilen Einnahmen und gepflegter Flotte haben gegenueber Versicherern eine staerkere Verhandlungsposition. Das kann sich in guenstigeren Praemien oder besseren Konditionen ausdruecken.

Auch fuer die Busversicherung sind die Entwicklungen im PBefG relevant, da aehnliche Regulierungsinstrumente fuer den Linienfernverkehr diskutiert werden.


Fazit

Das Mindestbefoerderungsentgelt nach Paragraph 51a PBefG entwickelt sich zum wirksamsten Instrument gegen den Preiskrieg im Personenbefoerderungsmarkt. Fuer Taxiunternehmer bedeutet die Regulierung nicht nur stabilere Einnahmen, sondern auch eine verbesserte Ausgangslage bei der Taxiversicherung. Wer von der Entwicklung profitieren will, sollte seinen Versicherungsschutz regelmaessig pruefen und anpassen.


Quellen: Personenbefoerderungsgesetz (PBefG) §51a, VG Leipzig Urteil vom 15.11.2024, Deutscher Taxi- und Mietwagenverband (BZP), Kommunale Verordnungen Heidelberg, Essen, Muenchen.


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