LKW-Haftpflicht: Was ist Pflicht, was ist freiwillig?
von FSA24
2026-03-06
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Die Kfz-Haftpflicht ist für jeden LKW gesetzlich vorgeschrieben. Aber was ist mit Kasko, Insassenunfallversicherung und Verkehrshaftung? Ein Überblick.
Die Kfz-Haftpflicht – gesetzliche Pflicht
Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung darf kein LKW am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Sie deckt Schäden ab, die der Fahrer Dritten zufügt – also anderen Fahrzeugen, Personen oder Sachschäden.
Die Mindestdeckungssummen für LKW sind gesetzlich festgelegt und liegen deutlich höher als bei PKW, da das Schadenspotenzial größer ist.
Kasko – freiwillig, aber oft sinnvoll
Teilkasko deckt Schäden durch Diebstahl, Brand, Wildunfall, Glasbruch und Naturereignisse. Für neuere oder hochwertige Fahrzeuge fast immer empfehlenswert.
Vollkasko deckt zusätzlich selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus. Bei finanzierten Fahrzeugen oft vom Leasinggeber vorgeschrieben.
Was die Kfz-Versicherung NICHT abdeckt
Ein häufiger Irrtum: Die Kfz-Haftpflicht deckt keine Schäden am transportierten Gut. Wer als Frachtführer haftet, wenn Ladung beschädigt oder verloren geht, braucht dafür eine separate Verkehrshaftungsversicherung bzw. Frachtführerhaftpflicht.
Fazit: Die richtige Kombination
Für gewerbliche LKW-Betreiber empfiehlt sich eine Kombination aus:
- Kfz-Haftpflicht (Pflicht)
- Kasko je nach Fahrzeugwert
- Verkehrshaftungsversicherung für das Transportrisiko
Als unabhängiger Makler helfen wir Ihnen, die passende Kombination zu finden – ohne an eine bestimmte Gesellschaft gebunden zu sein.
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