LKW-Kartell: Schadensersatz für Spediteure – BGH-Urteil auf Mai 2026 verschoben
von FSA24
2026-04-05
LKW-Kartell Schadensersatz BGH-Urteil 2026 MAN Kartell DAF Kartell Spediteure Entschädigung LKW-Preisabsprachen
Das EU-LKW-Kartell betrifft 70.000 offene Ansprüche. Mailand-Urteil: 8 % Aufschlag, ca. 13.000 € pro Fahrzeug. Was Spediteure jetzt prüfen sollten.
Worum geht es beim LKW-Kartell?
Zwischen 1997 und 2014 haben die LKW-Hersteller MAN, DAF, Scania, Iveco und Daimler (heute Daimler Truck) systematisch Preise abgesprochen. Die EU-Kommission verhängte 2016 Bußgelder von insgesamt knapp 3 Milliarden Euro. MAN ging als Kronzeuge straffrei aus – alle anderen Hersteller wurden zur Kasse gebeten.
Für Spediteure, Logistikunternehmen und alle, die in diesem Zeitraum neue LKW gekauft oder geleast haben, bedeutet das: Sie haben mit hoher Wahrscheinlichkeit zu viel bezahlt. Die Frage ist nur, wie viel – und ob sich die Durchsetzung des Anspruchs lohnt.
Mailand-Urteil: 8 % Aufschlag als Richtwert
Am 11. Januar 2026 hat ein Gericht in Mailand entschieden, dass der kartellbedingte Aufschlag rund 8 % des Netto-Kaufpreises beträgt. Bei einem durchschnittlichen LKW-Preis von ca. 160.000 € entspricht das etwa 13.000 € Schadensersatz pro Fahrzeug.
Dieser Prozentsatz liegt im Rahmen früherer europäischer Entscheidungen und gilt als realistischer Anhaltspunkt auch für deutsche Verfahren. Wer eine Flotte mit zehn Fahrzeugen betreibt, kann theoretisch mit sechsstelligen Erstattungen rechnen.
70.000 offene Ansprüche in Deutschland
In Deutschland sind noch rund 70.000 Schadensersatzansprüche offen. Das mit Spannung erwartete Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde von Anfang 2026 auf Mai 2026 verschoben. Der BGH wird voraussichtlich über die Methodik der Schadensberechnung entscheiden – also darüber, wie der kartellbedingte Aufschlag ermittelt werden darf.
Bis dahin laufen viele Verfahren vor den Landgerichten weiter. Die Erfahrung zeigt: Gerichte in München und Stuttgart haben bereits Schadensersatz in ähnlicher Höhe zugesprochen, während andere Kammern niedrigere Quoten ansetzen.
Auch Leasing-Fälle sind betroffen
Ein wichtiger Punkt, den viele Spediteure übersehen: Auch Leasing-Verträge sind betroffen. Wer zwischen 1997 und 2014 einen LKW der genannten Marken geleast hat, zahlte überhöhte Leasingraten, die auf dem aufgeblähten Listenpreis basierten. Die Ansprüche stehen dem Leasingnehmer zu, sofern dieser das wirtschaftliche Risiko trug.
Was Spediteure jetzt prüfen sollten
- Kaufbelege und Leasingverträge sichten: Alle Fahrzeugkäufe und -leasings von MAN, DAF, Scania, Iveco oder Daimler zwischen 1997 und 2014 zusammenstellen.
- Verjährung beachten: Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis. Durch die EU-Kartellschadensrichtlinie gelten jedoch verlängerte Fristen. Trotzdem sollte zeitnah gehandelt werden.
- Sammelklagen prüfen: Mehrere Kanzleien und Prozessfinanzierer bieten die gebündelte Durchsetzung an – oft ohne Kostenrisiko für den Kläger.
- Versicherungsschutz prüfen: Rechtsschutzversicherungen decken Kartellschadensersatzklagen häufig ab. Wer eine gewerbliche Rechtsschutzpolice hat, sollte die Deckungszusage einholen.
Auswirkung auf die Betriebskosten
Für Transportunternehmen, die ohnehin mit steigenden Kosten für Maut, Diesel und Versicherungsprämien kämpfen, kann eine erfolgreiche Kartellklage eine spürbare finanzielle Entlastung bringen. Das freigewordene Kapital lässt sich beispielsweise in eine bessere Flottenausstattung oder einen umfassenderen Versicherungsschutz investieren.
Quellen: EU-Kommission, Entscheidung AT.39824 (2016); Tribunale di Milano, Urteil vom 11.01.2026; BGH-Terminvorschau 2026.
Haben Sie Fragen zur LKW-Versicherung?
Als unabhängiger Versicherungsmakler beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich.
Jetzt Beratung anfordern →Andere Artikel
- Abbiegeassistent und Event Data Recorder: Neue Pflichten für LKW ab 2026
- E-LKW versichern: Mautbefreiung, Batterierisiko und was der Markt bietet
- LKW-Kartell: Schadensersatz für Spediteure – BGH-Urteil auf Mai 2026 verschoben
- Smart Tachograph 2: Nachrüstpflicht ab August 2025 – was Spediteure wissen müssen
- Telematik in der Flottenversicherung: So sparen LKW-Betreiber bei der Prämie
- LKW-Haftpflicht: Was ist Pflicht, was ist freiwillig?
- LKW-Versicherung: Was beeinflusst die Prämie?
Angebot anfordern
Jetzt anfragen →