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Smart Tachograph 2: Nachrüstpflicht ab August 2025 – was Spediteure wissen müssen

von FSA24


  2026-04-05

Smart Tachograph 2 Nachrüstpflicht 2025 Digitaler Tachograph LKW Grenzverkehr EU-Mobilitätspaket Fahrtenschreiber


Ab 19.08.2025 müssen LKW >3,5 t im Grenzverkehr den Smart Tachograph 2 haben. Ab 07/2026 auch Fahrzeuge ab 2,5 t. Kosten, Fristen und Versicherungsrelevanz.

Was ist der Smart Tachograph 2?

Der Smart Tachograph der zweiten Generation (Version 2 oder „Gen 2") ist die Weiterentwicklung des digitalen Fahrtenschreibers und wurde durch das EU-Mobilitätspaket I vorgeschrieben. Gegenüber dem bisherigen Smart Tachograph bietet er wesentliche Neuerungen:

  • GNSS-Positionserfassung bei jedem Grenzübertritt (automatische Ländererkennung)
  • DSRC-Schnittstelle für kontaktlose Fernkontrolle durch Behörden
  • Verschlüsselte Datenübertragung mit höherem Manipulationsschutz
  • Aufzeichnung von Be- und Entladevorgängen

Das Gerät soll die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten transparenter machen und Kabotage-Verstöße aufdecken.

Die Fristen im Überblick

Ab 19. August 2025: Grenzverkehr >3,5 t

Alle LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen, die grenzüberschreitend eingesetzt werden und bereits einen digitalen Tachographen (analog oder Gen 1) besitzen, müssen bis zum 19. August 2025 auf den Smart Tachograph 2 umgerüstet werden.

Betroffen sind damit alle Fahrzeuge, die im internationalen Güterverkehr unterwegs sind – also praktisch jeder Spediteur mit Fahrten ins europäische Ausland.

Ab 1. Juli 2026: Fahrzeuge 2,5–3,5 t

Die nächste Stufe betrifft leichte Nutzfahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen im gewerblichen Güterverkehr. Diese Fahrzeugklasse war bisher weitgehend von der Tachographenpflicht befreit. Ab dem 1. Juli 2026 müssen auch sie im grenzüberschreitenden Verkehr einen Smart Tachograph 2 einbauen.

Ausnahme: Reiner Inlandsverkehr

Für Fahrzeuge, die ausschließlich im nationalen Verkehr eingesetzt werden, gilt die Nachrüstpflicht derzeit nicht. Der bestehende digitale Tachograph bleibt hier vorerst ausreichend. Allerdings ist zu erwarten, dass die EU mittelfristig auch den Inlandsverkehr einbezieht.

Kosten: ca. 1.000 € pro Fahrzeug

Die Nachrüstung kostet je nach Werkstatt und Fahrzeugtyp zwischen 800 und 1.200 € pro Gerät inklusive Einbau und Kalibrierung. Für eine Flotte mit 30 Fahrzeugen bedeutet das eine Investition von rund 30.000 €. Förderprogramme des Bundes existieren derzeit nicht speziell für den Tachographen-Tausch, allerdings können einzelne Länder Zuschüsse gewähren.

Versicherungsrelevanz: Regressgefahr bei Nicht-Konformität

Hier wird es für Spediteure besonders kritisch: Wer die Nachrüstfrist verpasst und dennoch grenzüberschreitend fährt, begeht einen Ordnungswidrigkeits-Tatbestand. Die Bußgelder liegen je nach Land bei bis zu 5.000 € pro Verstoß.

Schwerer wiegt jedoch die versicherungsrechtliche Konsequenz: Kommt es während einer Fahrt ohne vorschriftsgemäßen Tachographen zu einem Unfall oder Schadensfall, kann der Versicherer unter Umständen Regress nehmen. Die Argumentation: Der Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften stellt eine Obliegenheitsverletzung dar. Das gilt sowohl für die Kfz-Versicherung als auch für die Verkehrshaftungsversicherung.

Besonders im internationalen Transport, wo die CMR-Versicherung greift, können fehlende Nachweise zur Lenk- und Ruhezeitkonformität die Schadensregulierung erheblich verzögern oder gefährden.

Was jetzt zu tun ist

  1. Fahrzeugbestand prüfen: Welche Fahrzeuge sind im Grenzverkehr eingesetzt? Welche Tachographen-Version ist verbaut?
  2. Werkstatttermine buchen: Autorisierte Tachographen-Werkstätten haben lange Vorlaufzeiten. Frühzeitig planen.
  3. Fahrer schulen: Die Bedienung des Smart Tachograph 2 unterscheidet sich in einigen Funktionen vom Vorgänger.
  4. Versicherungsmakler informieren: Klären Sie, ob Ihre bestehenden Policen Anforderungen an die Tachographen-Konformität enthalten.

Quellen: Verordnung (EU) 2020/1054 (Mobilitätspaket I); BAG – Bundesamt für Güterverkehr, Merkblatt Smart Tachograph; AETR-Abkommen.


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