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LKW-Bergungskosten: Wer zahlt – und bis zu welcher Höhe?

von FSA24


  2026-03-06

Bergungskosten LKW Kaskoversicherung Pannenhilfe LKW-Versicherung Unfallbergung Abschleppkosten


Nach einem Unfall oder Panne kann die Bergung eines LKW schnell fünfstellige Beträge kosten. Wann übernimmt die Versicherung – und wann nicht?

Was sind Bergungskosten?

Bergungskosten entstehen, wenn ein Fahrzeug nach einem Unfall, einer Panne oder einem Umkippen geborgen werden muss. Bei einem schweren LKW sind das oft spezialisierte Bergungsfahrzeuge, Kräne und Absicherungsmaßnahmen – die Kosten können schnell 10.000 bis 50.000 € erreichen, bei Umkippern auf der Autobahn auch deutlich mehr.

Wann übernimmt die Kaskoversicherung?

Die Vollkaskoversicherung übernimmt Bergungskosten grundsätzlich, wenn der Schaden durch ein versichertes Ereignis entstanden ist – also bei selbstverschuldetem Unfall, Vandalismus oder höherer Gewalt.

Die Teilkaskoversicherung übernimmt Bergungskosten bei Ereignissen wie Brand, Diebstahl, Wildunfall oder Naturereignissen.

Bis zu welcher Höhe werden Kosten übernommen?

Das hängt vom Vertrag ab. Viele Policen begrenzen die Bergungskosten auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Bei einem Totalschaden kann das bedeuten: Das Fahrzeug ist 30.000 € wert, die Bergung kostet 40.000 € – der Differenzbetrag bleibt beim Unternehmer.

Wichtig: Hochwertige Policen sehen eine separate, unbegrenzte Bergungskostendeckung vor. Darauf sollte beim Vertragsabschluss geachtet werden.

Wann zahlt die Versicherung NICHT?

  • Bei reiner Panne ohne Unfallschaden (kein Kaskofall) – hier greift nur ein separater Pannenhilfe-Vertrag
  • Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung gekürzt werden
  • Wenn die Selbstbeteiligung höher ist als die Bergungskosten

Fazit

Bergungskosten können existenzbedrohend sein – besonders wenn die Police keine ausreichende Deckung vorsieht. Lassen Sie Ihren Vertrag auf Bergungskostendeckung prüfen, bevor der Schadensfall eintritt.


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