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Was ist der Unterschied zwischen Kfz-Haftpflicht und Verkehrshaftungsversicherung beim LKW?

von FSA24


  2026-03-06

Kfz-Haftpflicht Verkehrshaftungsversicherung LKW-Versicherung Frachtführerhaftpflicht Transportgut Ladungsschaden


Viele Fuhrparkbetreiber glauben, mit der Kfz-Haftpflicht ausreichend abgesichert zu sein. Das ist ein teurer Irrtum – denn sie deckt keine Schäden am Transportgut.

Kfz-Haftpflicht: Schäden an Dritten

Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden ab, die mit dem Fahrzeug anderen zugefügt werden – also Personenschäden, Sachschäden an anderen Fahrzeugen oder der Infrastruktur.

Sie gilt für das Fahrzeug selbst, unabhängig davon, was transportiert wird.

Verkehrshaftungsversicherung: Schäden am Transportgut

Die Verkehrshaftungsversicherung (auch Frachtführerhaftpflicht) deckt die gesetzliche Haftung des Frachtführers für Schäden am transportierten Gut – also Verlust, Beschädigung oder verspätete Lieferung.

Diese Haftung ergibt sich aus dem HGB (national) oder der CMR (international) und ist von der Kfz-Haftpflicht vollständig getrennt.

Ein typischer Irrtum

Ein LKW-Fahrer verursacht einen Unfall, bei dem die Ladung beschädigt wird. Die Kfz-Haftpflicht übernimmt den Fahrzeugschaden des Unfallgegners – aber nicht den Schaden an der Ladung. Dafür haftet der Frachtführer aus dem Beförderungsvertrag.

Fazit

Gewerbliche LKW-Betreiber, die Güter transportieren, benötigen beide Versicherungen. Die Frachtführerhaftpflicht ist dabei keine optionale Zusatzversicherung, sondern ein notwendiger Schutz im Tagesgeschäft.


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