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Studentenumzug und WG-Gründung: Was Sie zur Versicherung wissen müssen

von FSA24


  2026-02-18

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Studienanfänger ziehen ins Studentenwohnheim oder gründen eine WG – doch wie steht es um den Versicherungsschutz beim Umzug und danach?

Semesterstart bedeutet Umzugszeit

Jedes Jahr ziehen hunderttausende junge Menschen für ihr Studium in eine neue Stadt. Ob Studentenwohnheim, erste eigene Wohnung oder Wohngemeinschaft – der Umzug zum Semesterbeginn ist für viele der erste selbst organisierte Wohnungswechsel überhaupt. Dabei wird das Thema Versicherung häufig übersehen, obwohl gerade hier einige Besonderheiten zu beachten sind.

Versicherungsschutz während des Umzugs

Wer als Student umzieht, tut dies in der Regel in Eigenregie: Freunde und Familie helfen beim Tragen, ein Mietwagen wird für den Transport organisiert. Doch genau hier beginnt das Risiko. Denn bei einem privaten Umzug ohne professionelles Umzugsunternehmen greift keine gesetzliche Haftung bei Umzügen. Wenn der Kommilitone beim Tragen des Fernsehers stolpert, bleibt der Schaden am Eigentümer hängen.

Eine Umzugsversicherung kann auch für Studentenumzüge abgeschlossen werden und schützt das Umzugsgut gegen Beschädigung, Bruch und Verlust. Die Kosten sind überschaubar und stehen in keinem Verhältnis zum möglichen Schaden an Laptop, Fahrrad oder Musikinstrument.

Besonderheit: Mitversicherung über die Eltern

Viele Studierende sind während des Studiums noch über die Hausratversicherung der Eltern mitversichert. Dieser Schutz gilt in der Regel für die erste eigene Wohnung, sofern es sich um den Erstwohnsitz in einer anderen Stadt handelt. Allerdings gibt es dabei wichtige Einschränkungen:

  • Voraussetzung: Das Kind muss unverheiratet sein und sich in der Erstausbildung befinden.
  • Deckungssumme: Der Schutz über die Eltern umfasst oft nur einen begrenzten Prozentsatz der Versicherungssumme.
  • WG-Besonderheit: In einer WG ist nur das eigene Hab und Gut versichert – nicht das der Mitbewohner.

Es lohnt sich, die Bedingungen der elterlichen Versicherung genau zu prüfen. Im Zweifel empfiehlt sich eine eigene Hausratversicherung, die bereits ab wenigen Euro im Monat erhältlich ist.

WG-Gründung: Wer versichert was?

In einer Wohngemeinschaft stellt sich eine besondere Herausforderung: Jeder Bewohner ist für seine eigenen Gegenstände verantwortlich. Gemeinschaftlich genutzte Möbel und Elektrogeräte fallen oft in eine Grauzone. Folgende Optionen bieten sich an:

  • Jeder schließt eine eigene Hausratversicherung ab: Der einfachste Weg, bei dem jeder seinen Besitz individuell versichert.
  • Eine gemeinsame Police: Einige Versicherer bieten spezielle WG-Tarife an, bei denen alle Bewohner gemeinsam versichert sind.
  • Haftpflichtversicherung nicht vergessen: Wenn ein Mitbewohner das Eigentum eines anderen beschädigt, greift die private Haftpflicht.

Tipps für den günstigen Studentenumzug

Studierende können bei FSA24 prüfen, welche Versicherungslösung für ihre Situation am besten passt. Grundsätzlich gilt: Auch mit kleinem Budget lässt sich ein solider Versicherungsschutz aufbauen. Die Investition in eine Umzugsversicherung und eine Hausratversicherung zahlt sich spätestens beim ersten Schadensfall aus.

Wer clever plant, kombiniert den Umzug mit einer Bestandsaufnahme des eigenen Besitzes und dokumentiert wertvolle Gegenstände mit Fotos und Kaufbelegen. So ist man im Ernstfall bestens vorbereitet.


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