Frachtführerversicherung 2025/2026: Warum der Schutz wichtiger ist denn je
von FSA24
2026-03-04
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Ladungsdiebstähle auf Rekordniveau, neue BGH-Rechtsprechung zur Subunternehmerhaftung und De-Minimis-Fördermittel für Prävention – drei Gründe, warum Frachtführer ihren Versicherungsschutz jetzt prüfen sollten.
Ladungsdiebstahl in Europa auf Rekordniveau
Die Zahlen sind alarmierend: Laut der Sicherheitsorganisation TAPA wurden im Februar 2025 allein im EMEA-Raum (Europa, Naher Osten und Afrika) Waren im Wert von knapp 9 Milliarden Euro aus Lkw entwendet – ein Anstieg von über 80 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. In Deutschland schlagen Kriminelle nach Berechnungen mehrerer Wirtschaftsverbände statistisch alle 20 Minuten zu. Jährlich werden Ladungen von nahezu 26.000 Lkw gestohlen, der reine Warenwert beträgt rund 1,3 Milliarden Euro. Rechnet man Folgeschäden hinzu – Konventionalstrafen, Reparaturkosten an Planen und Verschlüssen, Umsatzeinbußen bei den Empfängern –, steigt der volkswirtschaftliche Schaden auf über 2,2 Milliarden Euro pro Jahr.
Besonders betroffen sind Elektronik, Konsumgüter und Tabakwaren. Die Täter gehen dabei immer professioneller vor: Vom klassischen „Planenschlitzen" auf unbewachten Rastplätzen über fingierte Frachtaufträge bis hin zu GPS-Jamming, um Tracking-Systeme auszuschalten. Für Frachtführer bedeutet das ein massiv gestiegenes Haftungsrisiko – und die dringende Frage, ob die bestehende Frachtführerversicherung noch ausreichend dimensioniert ist.
Wer haftet, wenn der Subunternehmer den Schaden verursacht?
Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg (2025) hat nochmals klargestellt: Der Hauptfrachtführer haftet für die ordnungsgemäße Ablieferung des Transportgutes – auch dann, wenn ein von ihm eingeschalteter Unterfrachtführer den Schaden verursacht hat. Nach § 428 HGB muss sich der Frachtführer das Verhalten jeder Person zurechnen lassen, derer er sich bei der Ausführung der Beförderung bedient.
Im konkreten Fall wurde eine wertvolle Ladung Kupferkathoden (24 Tonnen) durch einen Subunternehmer nicht ordnungsgemäß abgeliefert. Der Hauptfrachtführer versuchte, sich auf ein Mitverschulden des Auftraggebers zu berufen, weil dieser den Warenwert nicht explizit deklariert hatte. Das Gericht wies diesen Einwand zurück: Die Bezeichnung „Cu-Kathoden" habe ausgereicht, um die Werthaltigkeit zu erkennen. Zudem lag der Schaden noch innerhalb der gesetzlichen Haftungshöchstgrenzen.
Was bedeutet das für die Frachtführerversicherung?
Wer als Hauptfrachtführer regelmäßig Subunternehmer einsetzt, sollte zwingend prüfen, ob die eigene Frachtführerhaftpflichtversicherung die Haftung für eingesetzte Subunternehmer mitversichert. Viele Standardpolicen decken nur die Haftung für eigene Fahrzeuge und eigenes Personal ab. Eine Erweiterung auf Subunternehmertransporte ist in der Regel gegen einen Zuschlag möglich – und angesichts dieser Rechtsprechung dringend zu empfehlen.
Gleichzeitig verschärft sich das Risiko bei qualifiziertem Verschulden: Wenn nachgewiesen wird, dass der Hauptfrachtführer bei der Auswahl oder Überwachung seiner Subunternehmer grob fahrlässig gehandelt hat, entfallen die gesetzlichen Haftungsbegrenzungen nach § 435 HGB bzw. Art. 29 CMR. Der Frachtführer haftet dann unbegrenzt – ein Szenario, das ohne eine solide Verkehrshaftungsversicherung existenzbedrohend sein kann.
De-Minimis-Förderung: 80 Prozent Zuschuss für Diebstahlprävention
Die gute Nachricht: Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) unterstützt Transportunternehmen über das De-Minimis-Förderprogramm bei Investitionen in die Sicherheit. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören unter anderem:
- GPS-Tracking-Systeme und Telematiklösungen
- Alarmanlagen und Innenraumüberwachung
- Schnittfeste Planen und Kofferaufbauten
- Königsbolzenschlösser und Deichselsicherungen
- Übernachtung auf bewachten Parkplätzen
Der Fördersatz beträgt 80 Prozent der Investitionskosten. Gerade für kleinere Transportunternehmen ist das eine erhebliche Entlastung. Und der Nebeneffekt: Wer nachweislich in Diebstahlprävention investiert, stärkt seine Verhandlungsposition gegenüber dem Versicherer. Einige Anbieter gewähren bei vorhandenen Sicherheitseinrichtungen Prämiennachlässe auf die Frachtführerversicherung.
Checkliste: Frachtführerversicherung 2025/2026 prüfen
Angesichts der aktuellen Entwicklungen sollte jeder Frachtführer seine Police einer kritischen Prüfung unterziehen:
Deckungssummen: Reicht die vereinbarte Versicherungssumme angesichts der gestiegenen Warenwerte noch aus? Die gesetzliche Mindestdeckung von 600.000 Euro je Ereignis (§ 7a GüKG) kann bei hochwertiger Ladung schnell zu niedrig sein.
Geltungsbereich: Sind alle tatsächlich befahrenen Länder abgedeckt? Gerade bei Kabotage-Transporten innerhalb der EU kann eine Lücke im Geltungsbereich teuer werden.
Subunternehmerklausel: Ist die Haftung für von Ihnen eingesetzte Subunternehmer mitversichert? Falls nicht, besteht nach der aktuellen Rechtsprechung ein erhebliches Deckungsloch.
Qualifiziertes Verschulden: Wie hoch ist die Zusatzdeckung bei qualifiziertem Verschulden? Die reguläre Haftungsbegrenzung von 8,33 SZR/kg greift in diesen Fällen nicht – der Frachtführer haftet unbegrenzt.
Diebstahl und Raub: Sind Ladungsdiebstahl auf Rastplätzen und der Diebstahl des gesamten Lkw vollumfänglich versichert? Manche Policen schließen das Abstellen über Nacht ohne bewachten Parkplatz aus.
Fazit: Jetzt handeln statt abwarten
Die Kombination aus explodierenden Diebstahlzahlen, verschärfter Rechtsprechung zur Subunternehmerhaftung und steigenden Warenwerten macht eine lückenlose Frachtführerversicherung wichtiger denn je. Gleichzeitig bieten die De-Minimis-Fördermittel eine echte Chance, in Prävention zu investieren und langfristig Prämien zu senken.
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Quelle: https://www.bgl-ev.de/diebe-stehlen-waren-im-wert-von-13-milliarden-euro-aus-lkw/
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