Neues Güterkraftverkehrsgesetz 2026: Was Frachtführer jetzt wissen müssen
von FSA24
2026-03-14
Güterkraftverkehrsgesetz GüKG Novelle 2026 EU-Gemeinschaftslizenz Frachtführerversicherung § 7a GüKG Versicherungspflicht
Seit dem 27. Februar 2026 gilt das novellierte Güterkraftverkehrsgesetz. Die EU-Gemeinschaftslizenz ersetzt die nationale Erlaubnis, die Kontrollen werden verschärft und die Digitalisierung vorangetrieben. Was bedeutet das für Ihre Frachtführerversicherung?
Was hat sich geändert?
Am 27. Februar 2026 ist die Novelle des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
1. EU-Gemeinschaftslizenz statt nationale Erlaubnis
Die bisherige nationale Güterkraftverkehrserlaubnis wird durch die EU-Gemeinschaftslizenz ersetzt. Für Unternehmen, die bereits eine nationale Erlaubnis besitzen, gilt eine Übergangsfrist. Neue Anträge werden nur noch als EU-Gemeinschaftslizenz ausgestellt.
Was das für Frachtführer bedeutet: Die EU-Gemeinschaftslizenz berechtigt zum gewerblichen Güterkraftverkehr in allen EU-Mitgliedstaaten – ohne zusätzliche Genehmigungen. Die bisherige Unterscheidung zwischen nationaler und grenzüberschreitender Erlaubnis entfällt.
2. Verschärfte Kontrollen
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) erhält erweiterte Kontrollbefugnisse. Unternehmen müssen jederzeit nachweisen können:
- Gültige EU-Gemeinschaftslizenz oder beglaubigte Kopie im Fahrzeug
- Nachweis der Güterschadenhaftpflichtversicherung gemäß § 7a GüKG
- Einhaltung der Berufszugangsvoraussetzungen (finanzielle Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung, Zuverlässigkeit)
3. Digitalisierung der Nachweise
Die Novelle ebnet den Weg für digitale Nachweise. Perspektivisch sollen Erlaubnisurkunden und Versicherungsnachweise elektronisch geführt und kontrolliert werden können – im Einklang mit der EU-Verordnung eFTI (Electronic Freight Transport Information).
Was bleibt gleich?
Die Versicherungspflicht nach § 7a GüKG bleibt unverändert bestehen: Jedes Unternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht muss eine Güterschadenhaftpflichtversicherung (Frachtführerversicherung) nachweisen.
Die Mindestdeckungssumme und die Anforderungen an den Versicherungsschutz bleiben ebenfalls bestehen.
Handlungsbedarf für Transportunternehmen
- Erlaubnis prüfen: Wann läuft Ihre aktuelle nationale Erlaubnis aus? Planen Sie den Wechsel zur EU-Gemeinschaftslizenz rechtzeitig.
- Versicherungsnachweis aktualisieren: Stellen Sie sicher, dass Ihr Versicherungsnachweis den neuen Anforderungen entspricht und jederzeit im Fahrzeug mitgeführt wird.
- Digitale Infrastruktur vorbereiten: Die elektronische Dokumentation wird Pflicht. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherer oder Makler über digitale Nachweismöglichkeiten.
Fazit
Die GüKG-Novelle 2026 vereinfacht den Marktzugang durch die EU-Gemeinschaftslizenz, verschärft aber gleichzeitig die Kontrollen. An der Frachtführerversicherung als Pflichtversicherung ändert sich nichts – sie bleibt Voraussetzung für den gewerblichen Güterkraftverkehr.
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