CMR Versicherung – Haftpflicht für internationale Transporte
CMR Versicherung bei FSA24
Verkehrshaftungsversicherung für grenzüberschreitende Straßentransporte
Warum Sie eine CMR Versicherung brauchen
Die CMR Versicherung sichert Frachtführer gegen Haftungsansprüche bei internationalen Straßentransporten ab. Sobald Abholort und Lieferort in zwei verschiedenen CMR-Vertragsstaaten liegen, gilt die CMR-Konvention – automatisch und zwingend.
Die Haftungsgrenze beträgt 8,33 SZR/kg (ca. 10–11 €/kg) und ist – anders als nach HGB – nicht vertraglich absenkbar. Bei qualifiziertem Verschulden (z. B. unbewachter Parkplatz über Nacht) haftet der Frachtführer unbegrenzt für den vollen Warenwert.
Besonders kritisch: Bei CMR-Transporten gibt es keinen Direktanspruch des Geschädigten gegen die Versicherung. Ist der Frachtführer insolvent, kann der Geschädigte trotz bestehender Versicherung leer ausgehen. Umso wichtiger ist ein zuverlässiger Versicherungsschutz. Als unabhängiger Versicherungsmakler nach § 34d GewO beraten wir Sie kostenlos.
Angebot anfordern
CMR Versicherung vergleichen
Die günstigsten Konditionen finden – internationale Transporte richtig absichern
Als unabhängiger Versicherungsmakler vergleichen wir für Sie Angebote verschiedener Gesellschaften – für Einzelfahrzeuge ebenso wie für Flotten ab 3 Fahrzeugen.
Leistungsbereiche
Individueller Service
Gerne berechnen wir für Sie, was eine CMR Versicherung mit optimaler Deckung für Ihre internationalen Transporte kostet.
Wir prüfen, ob Ihre bestehende Frachtführerhaftpflicht CMR-Transporte ausreichend abdeckt oder ob Anpassungen sinnvoll sind.
Das CMR-Übereinkommen
Die CMR (Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route, Genf 1956) regelt die Haftung bei grenzüberschreitenden Straßentransporten. Sie gilt automatisch, sobald Abhol- und Lieferort in zwei verschiedenen Vertragsstaaten liegen.
Vertragsstaaten: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Großbritannien, Iran, Irland, Italien, Jordanien, Kasachstan, Kirgisistan, Kroatien, Lettland, Libanon, Litauen, Luxemburg, Marokko, Moldau, Mongolei, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tadschikistan, Tschechien, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Weißrussland und Zypern.
Beispieltarife CMR Versicherung
Preise für grenzüberschreitende Transporte mit Haftung nach CMR
Klicken Sie auf eine Zeile oder den Button, um direkt ein Angebot anzufordern.
Die aufgeführten Prämien sind unverbindliche Beispieltarife (Nettobeträge zzgl. 19 % Versicherungsteuer) und dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Sie stellen kein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Selbstbehalt: 250 € je Schadenfall. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
HGB + CMR · Einzelprämie Netto p.a. in €
| Zul. GG | 8,33 SZR*/kg | 40 SZR*/kg |
|---|---|---|
| bis 3,5 t | 153 € | 213 € |
| bis 7,5 t | 238 € | 298 € |
| über 7,5 t | 306 € | 383 € |
HGB + CMR · Einzelprämie Netto p.a. in €
| Zul. GG | 8,33 SZR*/kg | 40 SZR*/kg |
|---|---|---|
| bis 3,5 t | 230 € | 323 € |
| bis 7,5 t | 417 € | 527 € |
| über 7,5 t | 527 € | 680 € |
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Nordirland, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien und Tschechien
HGB + CMR · Einzelprämie Netto p.a. in €
| Zul. GG | 8,33 SZR*/kg | 40 SZR*/kg |
|---|---|---|
| bis 3,5 t | 323 € | 383 € |
| bis 7,5 t | 553 € | 663 € |
| über 7,5 t | 697 € | 808 € |
Ausgenommen: Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Moldau, Russland, Ukraine, Weißrussland sowie der asiatische Teil der Türkei
Zugfahrzeug und Anhänger gelten als ein Fahrzeug
| bei 3–5 Fahrzeugen | 10 % |
| bei 6–10 Fahrzeugen | 20 % |
| ab 11 Fahrzeugen | auf Anfrage (Umsatztarif) |
* SZR = Sonderziehungsrechte des Internationalen Währungsfonds. Alle Beiträge Netto zzgl. 19 % gesetzl. Versicherungsteuer. Selbstbehalt: 250 € je Schadenfall.
CMR vs. HGB – die wichtigsten Unterschiede
Was Frachtführer bei internationalen Transporten beachten müssen
| CMR (international) | HGB (national) | |
|---|---|---|
| Haftungsgrenze | 8,33 SZR/kg (zwingend) | 8,33 SZR/kg (2–40 SZR/kg vereinbar) |
| Direktanspruch | Nein – Geschädigter muss sich an den Frachtführer wenden | Ja – § 7a GüKG ermöglicht direkten Zugriff auf die Versicherung |
| Verdeckte Schäden | 7 Werktage Meldefrist | 7 Kalendertage Meldefrist |
| Haftung bei Verspätung | Maximal die Fracht | Maximal 3× die Fracht |
| Verjährung | 1 Jahr (3 Jahre bei Vorsatz) | 1 Jahr (3 Jahre bei qual. Verschulden) |
FAQ zur CMR Versicherung
Häufig gestellte Fragen – hier eine Auswahl.
Schadenbeispiele CMR-Transporte
Echte Fälle aus der Praxis
- Notebook-Diebstahl in Italien – qualifiziertes Verschulden nach Art. 29 CMR
- CMR-Transport: Beschlagnahme im Ausland – wer haftet?
- Wein-Falschlieferung bei CMR-Transport – OLG Hamm
- Frachtbrief-Fehler – Auswirkung auf die Haftungshöhe nach CMR
- Auflieger-Diebstahl am Wochenende – Leichtfertigkeit
- Subunternehmer verursacht Schaden – Hauptfrachtführer haftet