CMR Versicherung – Haftpflicht für internationale Transporte

CMR Versicherung bei FSA24

Verkehrshaftungsversicherung für grenzüberschreitende Straßentransporte

Warum Sie eine CMR Versicherung brauchen

Die CMR Versicherung sichert Frachtführer gegen Haftungsansprüche bei internationalen Straßentransporten ab. Sobald Abholort und Lieferort in zwei verschiedenen CMR-Vertragsstaaten liegen, gilt die CMR-Konvention – automatisch und zwingend.

Die Haftungsgrenze beträgt 8,33 SZR/kg (ca. 10–11 €/kg) und ist – anders als nach HGB – nicht vertraglich absenkbar. Bei qualifiziertem Verschulden (z. B. unbewachter Parkplatz über Nacht) haftet der Frachtführer unbegrenzt für den vollen Warenwert.

Besonders kritisch: Bei CMR-Transporten gibt es keinen Direktanspruch des Geschädigten gegen die Versicherung. Ist der Frachtführer insolvent, kann der Geschädigte trotz bestehender Versicherung leer ausgehen. Umso wichtiger ist ein zuverlässiger Versicherungsschutz. Als unabhängiger Versicherungsmakler nach § 34d GewO beraten wir Sie kostenlos.

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CMR Versicherung FSA24

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Die günstigsten Konditionen finden – internationale Transporte richtig absichern

Als unabhängiger Versicherungsmakler vergleichen wir für Sie Angebote verschiedener Gesellschaften – für Einzelfahrzeuge ebenso wie für Flotten ab 3 Fahrzeugen.

Individueller Service

Gerne berechnen wir für Sie, was eine CMR Versicherung mit optimaler Deckung für Ihre internationalen Transporte kostet.

Wir prüfen, ob Ihre bestehende Frachtführerhaftpflicht CMR-Transporte ausreichend abdeckt oder ob Anpassungen sinnvoll sind.

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Das CMR-Übereinkommen

Die CMR (Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route, Genf 1956) regelt die Haftung bei grenzüberschreitenden Straßentransporten. Sie gilt automatisch, sobald Abhol- und Lieferort in zwei verschiedenen Vertragsstaaten liegen.

Vertragsstaaten: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Großbritannien, Iran, Irland, Italien, Jordanien, Kasachstan, Kirgisistan, Kroatien, Lettland, Libanon, Litauen, Luxemburg, Marokko, Moldau, Mongolei, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tadschikistan, Tschechien, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Weißrussland und Zypern.

Beispieltarife CMR Versicherung

Preise für grenzüberschreitende Transporte mit Haftung nach CMR
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Hinweis zu den dargestellten Preisen:
Die aufgeführten Prämien sind unverbindliche Beispieltarife (Nettobeträge zzgl. 19 % Versicherungsteuer) und dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Sie stellen kein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Selbstbehalt: 250 € je Schadenfall. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Regionalverkehr bis 150 km Umkreis
HGB + CMR · Einzelprämie Netto p.a. in €
Zul. GG 8,33 SZR*/kg 40 SZR*/kg
bis 3,5 t 153 € 213 €
bis 7,5 t 238 € 298 €
über 7,5 t 306 € 383 €
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Westeuropa
HGB + CMR · Einzelprämie Netto p.a. in €
Zul. GG 8,33 SZR*/kg 40 SZR*/kg
bis 3,5 t 230 € 323 €
bis 7,5 t 417 € 527 €
über 7,5 t 527 € 680 €
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Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Nordirland, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien und Tschechien






Europa (ausgenommen Russland u. a.)
HGB + CMR · Einzelprämie Netto p.a. in €
Zul. GG 8,33 SZR*/kg 40 SZR*/kg
bis 3,5 t 323 € 383 €
bis 7,5 t 553 € 663 €
über 7,5 t 697 € 808 €
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Ausgenommen: Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Moldau, Russland, Ukraine, Weißrussland sowie der asiatische Teil der Türkei




Flottennachlässe (zu berechnen vom Gesamtbeitrag)
Zugfahrzeug und Anhänger gelten als ein Fahrzeug
bei 3–5 Fahrzeugen 10 %
bei 6–10 Fahrzeugen 20 %
ab 11 Fahrzeugen auf Anfrage (Umsatztarif)

* SZR = Sonderziehungsrechte des Internationalen Währungsfonds. Alle Beiträge Netto zzgl. 19 % gesetzl. Versicherungsteuer. Selbstbehalt: 250 € je Schadenfall.

CMR vs. HGB – die wichtigsten Unterschiede

Was Frachtführer bei internationalen Transporten beachten müssen

CMR (international) HGB (national)
Haftungsgrenze 8,33 SZR/kg (zwingend) 8,33 SZR/kg (2–40 SZR/kg vereinbar)
Direktanspruch Nein – Geschädigter muss sich an den Frachtführer wenden Ja – § 7a GüKG ermöglicht direkten Zugriff auf die Versicherung
Verdeckte Schäden 7 Werktage Meldefrist 7 Kalendertage Meldefrist
Haftung bei Verspätung Maximal die Fracht Maximal 3× die Fracht
Verjährung 1 Jahr (3 Jahre bei Vorsatz) 1 Jahr (3 Jahre bei qual. Verschulden)

FAQ zur CMR Versicherung

Häufig gestellte Fragen – hier eine Auswahl.