von FSA24
2026-02-26
Die Frachtführerhaftpflichtversicherung – auch Frachtführerversicherung oder Frachtführerhaftpflicht genannt – deckt die gesetzliche Obhutshaftung des Frachtführers gemäß HGB §§ 407–450 ab.
Die Begriffe Frachtführerhaftpflichtversicherung, Frachtführerversicherung und Frachtführerhaftpflicht werden im Alltag oft synonym verwendet – sie meinen dasselbe: eine Versicherung, die die gesetzliche Haftung des Frachtführers für Güterschäden absichert.
Die Haftung des Frachtführers ist im Handelsgesetzbuch (HGB) in den §§ 407–450 geregelt. Das HGB legt fest, dass der Frachtführer einer sogenannten Obhutshaftung unterliegt.
Das bedeutet: Der Frachtführer haftet für jeden Schaden an den ihm anvertrauten Gütern, der während der Zeit seiner Obhut – also von der Übernahme bis zur Ablieferung – eingetreten ist. Verschulden spielt dabei keine Rolle. Es ist unerheblich, ob den Frachtführer ein Fehler trifft oder nicht. Entscheidend ist allein, dass der Schaden unter seiner Obhut entstanden ist.
Das HGB sieht nur wenige Ausnahmen vor, bei denen die Haftung des Frachtführers entfällt:
In der Praxis sind diese Ausnahmen eng gefasst. Der Frachtführer trägt im Schadensfall in der Regel die Beweislast dafür, dass ein solcher Ausnahmetatbestand vorliegt.
Die gesetzliche Haftung ist der Höhe nach begrenzt. Nach HGB § 431 haftet der Frachtführer bei Verlust oder Beschädigung des Gutes mit maximal 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) je Kilogramm des beschädigten oder verlorenen Gutes. Das entspricht in etwa 10–11 Euro je Kilogramm. Bei internationalen Transporten nach der CMR-Konvention gilt eine ähnliche Begrenzung von 8,33 SZR je Kilogramm.
Die Frachtführerhaftpflichtversicherung übernimmt genau diese gesetzliche Haftung. Im Schadensfall zahlt die Versicherung:
Ja – für gewerbliche Güterkraftverkehrsunternehmen ist der Abschluss einer Frachtführerhaftpflichtversicherung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) gesetzlich vorgeschrieben. Ohne gültige Versicherung darf keine Betriebsgenehmigung erteilt werden.
Die Frachtführerhaftpflichtversicherung ist keine optionale Zusatzversicherung – sie ist die zentrale Pflichtversicherung für jeden Frachtführer. Sie schützt vor den finanziellen Folgen der strengen, verschuldensunabhängigen Obhutshaftung nach HGB und ist Voraussetzung für den gewerblichen Betrieb. Als unabhängiger Versicherungsmakler helfen wir Ihnen, die passende Frachtführerhaftpflichtversicherung zu finden – mit dem richtigen Deckungsumfang und zu günstigen Konditionen.
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