von FSA24
2023-03-05
CMR Art. 23 CMR Wertdeklaration Haftungsgrenze SZR Luxusgüter Frachtbrief Transportversicherung CMR-Versicherung Frachtführerversicherung Frachtführerhaftpflicht Verkehrshaftungsversicherung
Eine Sendung mit Luxusgütern geht verloren. Im CMR-Frachtbrief wurde kein besonderer Warenwert eingetragen. Die Entschädigung beträgt nur einen Bruchteil des tatsächlichen Schadens.
Ein Spediteur transportierte Luxushandtaschen im Wert von 210.000 Euro von Italien nach Deutschland. Im CMR-Frachtbrief wurde kein besonderer Warenwert deklariert. Auf dem Transport wurde die gesamte Sendung gestohlen.
Nach Art. 23 Abs. 1 CMR ist die Haftung auf 8,33 SZR (ca. 10 Euro) je Kilogramm Rohgewicht begrenzt. Die Ladung wog 850 kg – die Haftung des Frachtführers war damit auf rund 8.500 Euro begrenzt. Der Auftraggeber erlitt einen Verlust von über 200.000 Euro.
Das Ergebnis: Ohne Wertdeklaration im Frachtbrief (Art. 24 CMR) oder eine eigene Warentransportversicherung des Auftraggebers blieb der Schaden weitgehend ungedeckt. Die Verkehrshaftungsversicherung des Frachtführers leistete nur 8.500 Euro.
Lehre für Versender: Bei hochwertigen Gütern immer eine Wertdeklaration im Frachtbrief vornehmen oder eine eigene Warentransportversicherung abschließen. Die Haftung des Frachtführers deckt den vollen Warenwert in der Regel nicht ab.
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