Fehlender Wertangabe im CMR-Frachtbrief – Haftung bleibt auf Mindestbetrag begrenzt
von FSA24
2023-03-05
CMR Art. 23 CMR Wertdeklaration Haftungsgrenze SZR Luxusgüter Frachtbrief Transportversicherung CMR Versicherung Frachtführerversicherung Frachtführerhaftpflicht Verkehrshaftungsversicherung
Eine Sendung mit Luxusgütern geht verloren. Im CMR-Frachtbrief wurde kein besonderer Warenwert eingetragen. Die Entschädigung beträgt nur einen Bruchteil des tatsächlichen Schadens.
Ein Spediteur transportierte Luxushandtaschen im Wert von 210.000 Euro von Italien nach Deutschland. Im CMR-Frachtbrief wurde kein besonderer Warenwert deklariert. Auf dem Transport wurde die gesamte Sendung gestohlen.
Nach Art. 23 Abs. 1 CMR ist die Haftung auf 8,33 SZR (ca. 10 Euro) je Kilogramm Rohgewicht begrenzt. Die Ladung wog 850 kg – die Haftung des Frachtführers war damit auf rund 8.500 Euro begrenzt. Der Auftraggeber erlitt einen Verlust von über 200.000 Euro.
Das Ergebnis: Ohne Wertdeklaration im Frachtbrief (Art. 24 CMR) oder eine eigene Warentransportversicherung des Auftraggebers blieb der Schaden weitgehend ungedeckt. Die Verkehrshaftungsversicherung des Frachtführers leistete nur 8.500 Euro.
Lehre für Versender: Bei hochwertigen Gütern immer eine Wertdeklaration im Frachtbrief vornehmen oder eine eigene Warentransportversicherung abschließen. Die Haftung des Frachtführers deckt den vollen Warenwert in der Regel nicht ab. Was eine CMR Versicherung genau abdeckt, erklären wir in unseren FAQ.
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