← Alle FAQ

🔗 Link teilen:

Was ist im Schadenfall bei internationalen Transporten (CMR) zu beachten?

von FSA24


  2026-03-02

CMR internationale Transporte Schadenfall Frachtführer Beweislast Verjährung 7 Werktage CMR-Frachtbrief Vorbehalt Verkehrshaftungsversicherung Frachtführerversicherung qualifiziertes Verschulden


Bei grenzüberschreitenden Transporten nach CMR gelten andere Regeln als im nationalen Recht: 7 Werktage statt Kalendertage bei verdeckten Schäden – und die Beweislast liegt beim Empfänger.

CMR – andere Regeln als im nationalen Recht

Bei grenzüberschreitenden Transporten gilt die CMR (Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route). Die Schadenabwicklung unterscheidet sich in wichtigen Punkten vom nationalen Recht.

Sofortmaßnahmen bei Ablieferung

Äußerlich erkennbare Schäden müssen sofort bei der Ablieferung durch einen Vorbehalt auf dem CMR-Frachtbrief dokumentiert werden. Ohne diesen Vorbehalt gilt die Vermutung, dass die Ware in ordnungsgemäßem Zustand übernommen wurde.

Verdeckte Schäden: 7-Werktage-Frist

Im Unterschied zum HGB beträgt die Frist für verdeckte Schäden nach CMR 7 Werktage (Art. 30 CMR). Sonn- und Feiertage werden nicht mitgezählt. Das kann im Einzelfall einen erheblichen Unterschied machen.

Beweislast: Wichtiger Unterschied zum HGB

Anders als im nationalen Recht nach HGB gilt bei der CMR: Der Empfänger muss beweisen, dass der Schaden in der Obhut des Frachtführers entstanden ist. Es gibt keine automatische Vermutung zugunsten des Empfängers. Deshalb ist eine lückenlose Dokumentation besonders wichtig.

Haftung des Frachtführers

Auch nach CMR ist die Haftung auf 8,33 SZR pro Kilogramm begrenzt (Art. 23 Abs. 3 CMR). Bei qualifiziertem Verschulden entfällt diese Begrenzung nach Art. 29 CMR.

Verjährung

Ansprüche aus dem CMR-Frachtvertrag verjähren nach 1 Jahr, bei Vorsatz oder gleichgestelltem Verschulden nach 3 Jahren (Art. 32 CMR).

Schadenmeldung an den Versicherer

Das Vorgehen entspricht dem bei nationalen Schäden: Unverzügliche Meldung an den Versicherer – die Verkehrshaftungsversicherung bzw. Frachtführerversicherung – mit allen relevanten Unterlagen. Zusätzlich sollten Sie bei CMR-Transporten den CMR-Frachtbrief mit Vorbehalt und ggf. Zolldokumente bereithalten.

→ Siehe auch: Unterschiede Frachtführer vs. Spediteur | Schadenfall national (HGB)


Haben Sie Fragen zu Ihrer Transportversicherung?

Als unabhängiger Versicherungsmakler beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich.

Jetzt Beratung anfordern →

← Alle FAQ