von FSA24
2024-02-10
CMR Beschlagnahme Ukraine höhere Gewalt Art. 17 CMR Risikotransport Transportversicherung CMR-Versicherung Frachtführerversicherung Frachtführerhaftpflicht Verkehrshaftungsversicherung
Ein in der Ukraine beschlagnahmter LKW und seine Ladung werden nicht zurückgegeben. Der Frachtführer beruft sich auf höhere Gewalt. Das Gericht sieht das differenzierter.
Ein Frachtführer transportierte Maschinen im Wert von 120.000 Euro in die Ukraine. An der Grenze wurde der LKW mitsamt Ladung von Behörden beschlagnahmt. Der Frachtführer berief sich auf höhere Gewalt und lehnte jede Haftung ab.
Nach der CMR (Art. 17 Abs. 2) haftet der Frachtführer nicht bei Umständen, die er nicht vermeiden konnte und deren Folgen er nicht abwenden konnte. Die Beschlagnahme durch staatliche Stellen kann grundsätzlich als solcher Umstand gelten.
Das Ergebnis: Das Gericht differenzierte: Wenn der Frachtführer zum Zeitpunkt der Auftragsübernahme von der politischen Lage und dem damit verbundenen erhöhten Beschlagnahmerisiko wusste oder hätte wissen müssen, entfällt der Höhere-Gewalt-Einwand. Der Frachtführer hätte den Auftrag ablehnen oder zumindest den Auftraggeber auf das Risiko hinweisen müssen.
Lehre für Frachtführer: Bei Transporten in Risikogebiete immer schriftlich auf bestehende politische Risiken hinweisen. Eine CMR-Versicherung sollte Beschlagnahmerisiken explizit einschließen.
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