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Was ist Kabotage im Güterkraftverkehr?

von FSA24


  2026-03-17

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Kabotage bezeichnet die Beförderung von Gütern innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Transportunternehmen. In der EU dürfen Frachtführer nach einer grenzüberschreitenden Fahrt bis zu drei Kabotagebeförderungen innerhalb von sieben Tagen durchführen.

Was bedeutet Kabotage?

Kabotage bezeichnet im Güterkraftverkehr die Beförderung von Gütern innerhalb eines Landes durch ein Transportunternehmen, das seinen Sitz in einem anderen Land hat. Der Begriff stammt ursprünglich aus der Schifffahrt (französisch cabotage – Küstenschifffahrt) und wird heute vor allem im Straßengüterverkehr verwendet.

Beispiel: Ein polnischer Frachtführer liefert eine Ladung von Warschau nach München. Anschließend nimmt er in München Güter auf und transportiert sie nach Hamburg – dieser innerdeutsche Transport ist eine Kabotagebeförderung.

EU-Kabotageregeln: Die 3-in-7-Regel

Seit der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 gelten in der gesamten EU einheitliche Kabotageregeln. Ein Frachtführer mit Gemeinschaftslizenz darf nach einer grenzüberschreitenden Beförderung in das Zielland:

  • Höchstens drei Kabotagebeförderungen durchführen
  • Mit demselben Fahrzeug, das die grenzüberschreitende Beförderung durchgeführt hat
  • Die letzte Entladung muss innerhalb von sieben Tagen nach der ersten Entladung der grenzüberschreitenden Beförderung erfolgen

Diese sogenannte 3-in-7-Regel soll einen fairen Wettbewerb zwischen inländischen und ausländischen Transportunternehmen sicherstellen.

Welche Nachweise sind mitzuführen?

Während einer Kabotagebeförderung muss das Fahrpersonal Nachweise über die grenzüberschreitende Beförderung und jede einzelne Kabotagebeförderung mitführen. Diese müssen folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift von Absender, Frachtführer und Empfänger
  • Ort und Datum der Übernahme sowie Anschrift der Entladestelle
  • Beschreibung der Ware und Verpackung
  • Bruttogewicht oder sonstige Mengenangabe
  • Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs

Die Nachweise können auch in elektronischer Form erbracht werden. Die vollständigen Vorschriften finden Sie in der GüKGrKabotageV im Volltext.

Rechtsgrundlagen in Deutschland

In Deutschland regelt die Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV) vom 28. Dezember 2011 die Einzelheiten. Sie setzt die EU-Verordnung 1072/2009 in nationales Recht um. Ergänzend gilt das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG), das unter anderem die Bußgeldvorschriften bei Verstößen enthält.

Warum gibt es Kabotageregeln?

Ohne Kabotageregeln könnten ausländische Frachtführer mit niedrigeren Betriebskosten unbegrenzt Inlandstransporte in Hochlohnländern durchführen. Die Beschränkung auf drei Beförderungen in sieben Tagen ist ein Kompromiss:

  • Für den freien Warenverkehr: Leerfahrten nach grenzüberschreitenden Transporten werden vermieden – das ist ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll
  • Für den Wettbewerbsschutz: Dauerhafte Kabotage ohne Niederlassung im Land bleibt verboten

Kabotage und Versicherung

Auch bei Kabotagebeförderungen haftet der Frachtführer nach dem Recht des Landes, in dem die Beförderung stattfindet. Bei Kabotage in Deutschland gilt das deutsche Frachtrecht (HGB §§ 407–450) – nicht die CMR-Konvention, die nur für grenzüberschreitende Transporte gilt. Die Frachtführerversicherung muss daher beide Rechtsgrundlagen abdecken: HGB für Kabotagefahrten und CMR für die grenzüberschreitende Beförderung.

Konkret benötigt ein Frachtführer, der Kabotage in Deutschland durchführt, eine Frachtführerhaftpflichtversicherung (auch Güterschadenhaftpflichtversicherung genannt), die innerdeutsche Transporte nach HGB einschließt. Für die grenzüberschreitende Anfahrt greift die CMR Versicherung. Die Verkehrshaftungsversicherung sollte beide Bereiche als Gesamtpaket abdecken – wer seine Frachtführerhaftpflicht richtig absichern will, sollte dies bei der Tarifwahl berücksichtigen.

Verstöße und Bußgelder

Verstöße gegen die Kabotageregeln sind Ordnungswidrigkeiten nach § 19 GüKG. Geahndet werden unter anderem:

  • Durchführung von mehr als drei Kabotagebeförderungen
  • Überschreitung der Sieben-Tage-Frist
  • Fehlende Nachweise während der Beförderung
  • Kabotage ohne Gemeinschaftslizenz

Die Bußgelder können empfindlich ausfallen und treffen sowohl den Unternehmer als auch den Auftraggeber, der wissentlich illegale Kabotage in Auftrag gibt.

Fazit

Kabotage ist ein wichtiges Thema für alle Frachtführer im grenzüberschreitenden Verkehr. Die EU-weit einheitliche 3-in-7-Regel erlaubt begrenzte Inlandstransporte nach einer grenzüberschreitenden Beförderung. Wer die Regeln kennt und die richtigen Nachweise mitführt, kann Kabotage rechtssicher nutzen und Leerfahrten vermeiden. Die vollständige Verordnung finden Sie als GüKGrKabotageV im Volltext.


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