von FSA24
02. Nov 2015
Nach § 447 BGB trägt das Verlustrisiko nach der Aufgabe des Pakets allein der Käufer, wenn der Verkäufer eine Privatperson ist. Wird für die Sendung bzw. für das Paket aber eine Transportversicherung abgeschlossen, besteht ein Anspruch auf Herausgabe der entsprechenden Versand- und Versicherungsunterlagen. Kann der Verkäufer diese nicht liefern, weil er sie z.B. verloren hat, kann ein Schadenersatzanspruch des Käufers gegen den Verkäufer entstanden sein.