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Waschmaschine nicht gesichert – Wasserschaden in neuer Wohnung

von FSA24


  2023-11-22

Umzugsversicherung Wasserschaden Umzug Waschmaschine Transport Umzugsschaden Wohnung


Eine ungesicherte Waschmaschine verursacht nach dem Umzug einen Wasserschaden in der neuen Wohnung in Hamburg – wer haftet?

Der Fall auf einen Blick

VersicherungssparteGüterschadenhaftpflicht und Betriebshaftpflicht Umzugsunternehmen / Umzugsversicherung
BrancheUmzugsunternehmen
Ladung / GutWaschmaschine
SchadenartWasserschaden: rund 120 Liter laufen in Küche und darunterliegendes Nachbar-Schlafzimmer, Waschmaschine defekt
Schadenhöhe4.300 Euro gesamt (1.200 Euro Laminatboden, 2.100 Euro Deckenreparatur beim Nachbarn, 1.000 Euro Waschmaschine)
Ursache / FehlerTransportsicherungen nicht eingebaut, Zulaufschlauch nicht korrekt verschlossen; Anschlussmuffe riss beim Transport
Rechtsgrundlage§ 451 HGB für die Waschmaschine; § 823 BGB Deliktshaftung für die Gebäudeschäden
AusgangUnternehmen übernimmt den Gesamtschaden von 4.300 Euro; die Gebäudeversicherung des Vermieters regulierte den Deckenschaden vor und nahm Regress
VersicherungsschutzUmzugsversicherung deckt Schäden am Umzugsgut; Folgeschäden an Gebäuden erfordern oft zusätzlichen Versicherungsschutz
LehreNach dem Umzug alle Schläuche und Verbindungen prüfen, bevor die Waschmaschine angeschlossen wird

Der Fall

Herr Nowak zog im November 2023 von Bremen nach Hamburg-Barmbek. Das Umzugsunternehmen „FlexUmzüge GmbH" transportierte auch die Waschmaschine, versäumte es jedoch, die Transportsicherungen einzubauen und den Zulaufschlauch korrekt zu verschließen. Beim ersten Waschgang in der neuen Wohnung löste sich der Schlauch, weil die Anschlussmuffe beim Transport gerissen war. Rund 120 Liter Wasser liefen in die Küche und das darunterliegende Schlafzimmer des Nachbarn. Der Gesamtschaden belief sich auf 4.300 Euro: 1.200 Euro für den neuen Laminatboden, 2.100 Euro für die Deckenreparatur beim Nachbarn und 1.000 Euro für die defekte Waschmaschine.

Rechtliche Einordnung

Das Umzugsunternehmen haftet gemäß §451 HGB für den Schaden an der Waschmaschine selbst. Für den Folgeschaden am Gebäude greift §823 BGB (Deliktshaftung), da die Umzugshelfer ihre Sorgfaltspflicht beim Anschluss verletzt haben. Die Gebäudeversicherung des Vermieters regulierte zunächst den Deckenschaden und nahm anschließend Regress beim Umzugsunternehmen.

Ergebnis

Das Umzugsunternehmen übernahm den Gesamtschaden von 4.300 Euro, nachdem ein Sachverständiger bestätigte, dass die Muffe durch unsachgemäßen Transport gerissen war.

Lehre:

Vor dem Anschluss von Waschmaschinen nach einem Umzug müssen alle Schläuche und Verbindungen geprüft werden. Eine Umzugsversicherung deckt Schäden am Umzugsgut ab, aber Folgeschäden an Gebäuden erfordern oft zusätzlichen Versicherungsschutz. Die Haftung bei Umzügen umfasst auch Schäden, die durch unsachgemäßen Wiedereinbau entstehen.


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