Waschmaschine nicht gesichert – Wasserschaden in neuer Wohnung
von FSA24
2023-11-22
Umzugsversicherung Wasserschaden Umzug Waschmaschine Transport Umzugsschaden Wohnung
Eine ungesicherte Waschmaschine verursacht nach dem Umzug einen Wasserschaden in der neuen Wohnung in Hamburg – wer haftet?
Der Fall
Herr Nowak zog im November 2023 von Bremen nach Hamburg-Barmbek. Das Umzugsunternehmen „FlexUmzüge GmbH" transportierte auch die Waschmaschine, versäumte es jedoch, die Transportsicherungen einzubauen und den Zulaufschlauch korrekt zu verschließen. Beim ersten Waschgang in der neuen Wohnung löste sich der Schlauch, weil die Anschlussmuffe beim Transport gerissen war. Rund 120 Liter Wasser liefen in die Küche und das darunterliegende Schlafzimmer des Nachbarn. Der Gesamtschaden belief sich auf 4.300 Euro: 1.200 Euro für den neuen Laminatboden, 2.100 Euro für die Deckenreparatur beim Nachbarn und 1.000 Euro für die defekte Waschmaschine.
Rechtliche Einordnung
Das Umzugsunternehmen haftet gemäß §451 HGB für den Schaden an der Waschmaschine selbst. Für den Folgeschaden am Gebäude greift §823 BGB (Deliktshaftung), da die Umzugshelfer ihre Sorgfaltspflicht beim Anschluss verletzt haben. Die Gebäudeversicherung des Vermieters regulierte zunächst den Deckenschaden und nahm anschließend Regress beim Umzugsunternehmen.
Ergebnis
Das Umzugsunternehmen übernahm den Gesamtschaden von 4.300 Euro, nachdem ein Sachverständiger bestätigte, dass die Muffe durch unsachgemäßen Transport gerissen war.
Lehre:
Vor dem Anschluss von Waschmaschinen nach einem Umzug müssen alle Schläuche und Verbindungen geprüft werden. Eine Umzugsversicherung deckt Schäden am Umzugsgut ab, aber Folgeschäden an Gebäuden erfordern oft zusätzlichen Versicherungsschutz. Die Haftung bei Umzügen umfasst auch Schäden, die durch unsachgemäßen Wiedereinbau entstehen.
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