Klavier beim Tragen im Treppenhaus beschädigt
von FSA24
2024-06-15
Umzugsversicherung Klaviertransport Treppenhaus Schaden Umzugsunternehmen Haftung
Ein Bechstein-Klavier wird beim Umzug im engen Treppenhaus fallen gelassen – Totalschaden am Instrument und Streit um die Haftungssumme.
Der Fall
Beim Umzug von Familie Bergmann aus einem Altbau in Köln-Ehrenfeld sollte ein Bechstein-Klavier (Baujahr 1968, Zeitwert ca. 8.500 Euro) vom dritten Stock ins Erdgeschoss getragen werden. Das beauftragte Umzugsunternehmen setzte nur zwei Träger ein, obwohl das Instrument rund 230 kg wog. In einer engen Treppenkurve im zweiten Stock verloren die Helfer den Halt – das Klavier rutschte vom Tragegurt und schlug gegen die Wand. Dabei brachen drei Beine ab, der Resonanzboden riss und die Mechanik wurde irreparabel verzogen.
Rechtliche Einordnung
Das Umzugsunternehmen haftet nach §451 HGB für Schäden am Umzugsgut. Da das Unternehmen trotz Kenntnis des Gewichts und der Treppenhaus-Enge zu wenig Personal einsetzte, lag ein Organisationsverschulden vor. Die Haftungsbegrenzung auf 620 Euro je Kubikmeter nach §451e HGB griff nicht, weil das Unternehmen im Angebot die Sicherheit des Transports ausdrücklich garantiert hatte.
Ergebnis
Nach einem Gutachten eines Klavierbaumeisters einigte man sich außergerichtlich auf 7.200 Euro Schadenersatz. Das Treppenhaus wurde zusätzlich mit 1.800 Euro für Putz- und Malerarbeiten entschädigt.
Lehre:
Schwere und wertvolle Instrumente sollten ausschließlich von spezialisierten Klaviertransporteuren befördert werden. Wer eine Umzugsversicherung abschließt, sollte den Zeitwert des Instruments vorab schriftlich dokumentieren lassen. Die Haftung bei Umzügen reicht bei Standardverträgen oft nicht aus, um den tatsächlichen Schaden zu decken.
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