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Umzugsschaden: Frachtführer zahlt nur Zeitwert – nicht den Neuwert des Sofas

von FSA24


  2021-04-12

Umzug Zeitwert Neuwert § 429 HGB § 451 HGB Umzugsversicherung Privatumzug Transportversicherung CMR Versicherung Frachtführerversicherung Frachtführerhaftpflicht Verkehrshaftungsversicherung


Beim Umzug wird ein Sofa beschädigt. Der Frachtführer zahlt den Zeitwert – der Kunde wollte aber Neuwertentschädigung. Ohne Umzugsversicherung hat er keinen Anspruch darauf.

Der Fall auf einen Blick

VersicherungssparteVerkehrshaftung Umzug / Umzugsversicherung mit Neuwertklausel
BrancheUmzugsunternehmen
Ladung / GutDrei Jahre altes Designer-Sofa, Neuwert 4.500 Euro, Zeitwert ca. 1.800 Euro
SchadenartBeschädigung beim Umzug einer Privatperson
SchadenhöheZeitwert 1.800 Euro; Lücke zum Neuwert 2.700 Euro
Rechtsgrundlage§ 429 HGB – Frachtführer schuldet bei Beschädigung nur den Zeitwert
AusgangGericht bestätigt: Kunde erhält 1.800 Euro Zeitwert, keine Neuwertentschädigung ohne Vereinbarung oder Versicherung
VersicherungsschutzDie fehlenden 2.700 Euro hätte eine Umzugsversicherung mit Neuwertklausel abgedeckt
LehreWer beim Umzug Neuwertersatz will, braucht eine eigene Umzugsversicherung – die Haftung des Umzugsunternehmens ist auf den Zeitwert begrenzt

Beim Umzug einer Privatperson wurde ein drei Jahre altes Designer-Sofa im Wert von 4.500 Euro (Neuwert) durch das Umzugsunternehmen beschädigt. Das Sofa war nach dem Zeitwert noch ca. 1.800 Euro wert. Das Umzugsunternehmen bot 1.800 Euro Entschädigung an.

Der Kunde bestand auf Neuwertentschädigung. Das Gericht erklärte: Gemäß § 429 HGB schuldet der Frachtführer bei Beschädigung nur den Zeitwert – also den Unterschied zwischen dem Wert im beschädigten und unbeschädigten Zustand zum Zeitpunkt der Übernahme. Eine Neuwertentschädigung gibt es nur, wenn ausdrücklich vereinbart oder wenn eine entsprechende Versicherung besteht.

Das Ergebnis: Der Kunde erhielt 1.800 Euro. Die fehlenden 2.700 Euro hätte eine Umzugsversicherung mit Neuwertklausel abgedeckt.

Lehre: Wer beim Umzug den Neuwert erstattet haben möchte, braucht eine eigene Umzugsversicherung. Die Haftung des Umzugsunternehmens ist auf den Zeitwert begrenzt.


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