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Was ist eine Speditionsversicherung?

von FSA24


  2026-03-02

Speditionsversicherung Spediteur ADSp Verkehrshaftungsversicherung Aufklärungspflicht Warentransportversicherung Selbsteintritt HGB 453 Frachtführerversicherung Haftung 40 SZR Dokumentationspflicht


Die Speditionsversicherung deckt die Haftung des Spediteurs für Güterschäden und Vermögensschäden ab. Sie unterscheidet sich grundlegend von der Frachtführerversicherung – sowohl beim Haftungsrahmen als auch bei den Pflichten gegenüber dem Kunden.

Speditionsversicherung – was ist das?

Die Speditionsversicherung ist eine Form der Verkehrshaftungsversicherung, die speziell die Haftung des Spediteurs absichert. Im Gegensatz zum Frachtführer, der Güter mit eigenen Fahrzeugen transportiert, organisiert der Spediteur den Transport – er wählt Frachtführer aus, koordiniert den Versand und überwacht die Abwicklung.

Die Rechtsgrundlage der Spediteurhaftung findet sich in den §§ 453–466 HGB (Speditionsrecht). In der Praxis wird die Haftung jedoch fast immer durch die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017) konkretisiert, die zwischen Spediteur- und Verladerverbänden ausgehandelt wurden.

Haftungsrahmen: Mehr als die Frachtführerhaftung

Die Haftung des Spediteurs nach ADSp unterscheidet sich erheblich von der Frachtführerhaftung:

  • Nationale Transporte: Die Haftung kann auf bis zu 40 SZR/kg vereinbart werden – deutlich mehr als die 8,33 SZR/kg des Frachtführers nach HGB § 431.
  • Internationale Transporte: Es gilt die Haftung nach der CMR-Konvention – also 8,33 SZR/kg.
  • Haftungshöchstgrenzen: Die ADSp sehen zusätzlich Obergrenzen pro Schadenfall und pro Schadenereignis vor, die bei der Frachtführerversicherung so nicht existieren.

Aufklärungspflicht: Die zentrale Besonderheit

Der wichtigste Unterschied zur Frachtführerversicherung liegt nicht in der Haftungshöhe, sondern in der gesetzlichen Aufklärungspflicht des Spediteurs. Der Spediteur ist verpflichtet:

  1. Den Kunden über die begrenzte Haftung des Spediteurs aufzuklären
  2. Aktiv eine Warentransportversicherung anzubieten
  3. Zu dokumentieren, ob der Kunde sich über die Haftung des Spediteurs hinaus versichern möchte

Frachtführer haben diese Pflichten nicht. Kommt der Spediteur seiner Aufklärungspflicht nicht nach, kann er im Schadensfall für den vollen Warenwert haftbar gemacht werden – unabhängig von den ADSp-Haftungsgrenzen. Mehr zu diesen Unterschieden erfahren Sie in unserem Beitrag Frachtführer vs. Spediteur: Unterschiede bei Haftung und Obliegenheiten.

Selbsteintritt: Wenn der Spediteur zum Frachtführer wird

Tritt der Spediteur als sogenannter Selbsteintrittsspediteur auf – führt er den Transport also mit eigenen Fahrzeugen oder zu festen Kosten durch – haftet er wie ein Frachtführer nach Frachtrecht (§ 458 HGB). In diesem Fall benötigt er zusätzlich zur Speditionsversicherung eine Frachtführerhaftpflichtversicherung.

Versicherungspflicht

Anders als für Frachtführer mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen gibt es für Spediteure keine gesetzliche Versicherungspflicht nach dem GüKG. Allerdings kann sich der Spediteur nur dann auf die ADSp berufen, wenn er eine entsprechende Speditionsversicherung vorweisen kann. De facto ist die Speditionsversicherung daher für jeden Spediteur, der nach ADSp arbeitet, unverzichtbar.

Was deckt die Speditionsversicherung ab?

Die Speditionsversicherung übernimmt:

  • Güterschäden – Verlust und Beschädigung der transportierten Waren im Rahmen der vereinbarten Haftung
  • Vermögensschäden – insbesondere Schäden durch Lieferfristüberschreitung und Fehlorganisation
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche – die Versicherung prüft und wehrt unberechtigte Forderungen ab
  • Befriedigung berechtigter Ansprüche – die Versicherung zahlt den Schadensersatz

Im Schadenfall

Für das Verhalten im Schadenfall gelten je nach Transportart unterschiedliche Fristen und Regeln. Detaillierte Informationen finden Sie in unseren Beiträgen:

Fazit

Die Speditionsversicherung ist für jeden Spediteur, der nach ADSp arbeitet, ein unverzichtbarer Baustein. Sie unterscheidet sich von der Frachtführerversicherung durch einen anderen Haftungsrahmen und vor allem durch die Aufklärungspflicht gegenüber dem Kunden. Als unabhängiger Versicherungsmakler helfen wir Ihnen, die passende Speditionsversicherung zu finden – abgestimmt auf Ihre Geschäftsfelder, Ihre ADSp-Vereinbarungen und Ihre individuellen Risiken.


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