von FSA24
2021-11-22
Insolvenz Versicherungsnachweis Prämienverzug Deckungsausfall § 7a GüKG Transportversicherung CMR-Versicherung Frachtführerversicherung Frachtführerhaftpflicht Verkehrshaftungsversicherung
Der Frachtführer beschädigt die Ware und wird kurz danach insolvent. Die Verkehrshaftungsversicherung wurde nicht bezahlt und ist erloschen. Der Auftraggeber geht leer aus.
Ein Transportunternehmen beschädigte bei einer Lieferung Industrieausrüstung im Wert von 55.000 Euro. Der Frachtführer anerkannte den Schaden grundsätzlich. Kurz darauf meldete das Unternehmen Insolvenz an.
Der Auftraggeber wandte sich an die Verkehrshaftungsversicherung des Frachtführers – und stellte fest, dass der Versicherungsvertrag wegen Prämienverzugs bereits drei Monate zuvor vom Versicherer gekündigt worden war. Es gab keinen Versicherungsschutz mehr.
Das Ergebnis: Der Auftraggeber meldete seine Forderung zur Insolvenztabelle an – und erhielt am Ende eine Quote von etwa 3 Cent pro Euro. Von 55.000 Euro bekam er rund 1.650 Euro zurück.
Lehre für Auftraggeber: Vor der Beauftragung eines Frachtführers sollte man sich den aktuellen Versicherungsnachweis zeigen lassen. Manche Großauftraggeber verlangen dies vertraglich als Bedingung.
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