Was ist im Schadenfall bei Speditionsverträgen (ADSp) zu beachten?
von FSA24
2026-03-02
ADSp Spediteur Speditionsversicherung Schadenfall Aufklärungspflicht Warentransportversicherung 40 SZR Haftungshöchstgrenzen Wertangabe Verkehrshaftungsversicherung Frachtführerversicherung
Bei Speditionsverträgen auf Basis der ADSp gelten besondere Haftungsregeln: bis zu 40 SZR/kg national, CMR-Haftung international – und der Spediteur hat eine gesetzliche Aufklärungspflicht gegenüber dem Kunden.
Haftungsrahmen nach ADSp
Wenn Sie als Spediteur tätig sind und Ihre Haftung auf Basis der ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen) vereinbart haben, gelten besondere Regeln für die Schadenabwicklung.
Die Haftung nach ADSp unterscheidet sich grundlegend von der Frachtführerhaftung:
- Internationale Transporte: Es gilt die Haftung nach CMR – also 8,33 SZR/kg.
- Nationale Transporte: Die Haftung kann auf bis zu 40 SZR/kg vereinbart werden, was deutlich über der gesetzlichen Frachtführerhaftung liegt.
Zusätzlich sehen die ADSp Haftungshöchstgrenzen pro Schadenfall und pro Schadenereignis vor. Diese Obergrenzen sind besonders bei hochwertigen Sendungen relevant.
Wertangabepflicht bei wertvollem Gut
Auftraggeber sind nach ADSp verpflichtet, bei besonders wertvollem Gut eine Wertangabe zu machen. Unterbleibt diese, kann dies Auswirkungen auf die Höhe der Entschädigung haben.
Aufklärungspflicht des Spediteurs
Im Gegensatz zum Frachtführer hat der Spediteur eine gesetzliche Aufklärungspflicht: Er muss seinen Kunden über die begrenzte Haftung informieren und aktiv eine Warentransportversicherung anbieten. Zudem muss dokumentiert werden, ob der Kunde sich über die Haftung des Spediteurs hinaus versichern möchte oder nicht.
→ Siehe auch: Unterschiede Frachtführer vs. Spediteur | Was ist eine Speditionsversicherung?
Schadenabwicklung
Die Grundregeln der Schadenmeldung gelten auch hier: Unverzügliche Dokumentation, fristgerechte Anzeige und sofortige Meldung an den Versicherer. Je nachdem, ob der Schadenfall im nationalen oder internationalen Transport entstanden ist, gelten die jeweiligen Fristen nach HGB (7 Kalendertage) oder CMR (7 Werktage).
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