Elektrogeräte auf der Ladefläche verrutscht
von FSA24
2024-11-09
Umzugsversicherung Ladungssicherung Umzug Elektrogeräte Schaden Verrutschen Ladefläche
Mangelnde Ladungssicherung führt beim Umzug in Mannheim dazu, dass Kühlschrank, Geschirrspüler und Trockner auf der Ladefläche umstürzen.
Der Fall
Familie Özdemir zog im November 2024 von Mannheim-Neckarstadt nach Heidelberg. Auf der Ladefläche des 7,5-Tonners der „KurpfalzUmzüge GmbH" standen ein Side-by-Side-Kühlschrank (Neupreis 2.200 Euro), ein Miele-Geschirrspüler (1.400 Euro) und ein Wärmepumpentrockner (900 Euro). Keines der Geräte wurde mit Spanngurten gesichert. Bei einem Ausweichmanöver auf der B3 verrutschten alle drei Geräte und kippten um. Der Kühlschrank schlug gegen den Geschirrspüler, dessen Tür abbrach. Der Trockner stieß gegen die Bordwand und bekam eine tiefe Delle, durch die das Gehäuse verformt wurde.
Rechtliche Einordnung
Die Ladungssicherung gehört zu den Kernpflichten des Frachtführers nach §412 HGB. Beim Umzug haftet das Unternehmen nach §451 HGB für alle Schäden, die durch mangelhafte Sicherung entstehen. Das Fehlen jeglicher Sicherungsmittel begründete ein qualifiziertes Verschulden nach §435 HGB, sodass die Haftungsbegrenzung nach §451e HGB entfiel.
Ergebnis
Ein Sachverständiger bezifferte den Gesamtschaden auf 3.100 Euro (Zeitwerte). Der Kühlschrank war reparabel (650 Euro), der Geschirrspüler ein wirtschaftlicher Totalschaden (1.200 Euro Zeitwert) und der Trockner ebenfalls nicht wirtschaftlich reparabel (750 Euro Zeitwert). Die Firma zahlte nach Aufforderung durch einen Anwalt.
Lehre:
Überzeugen Sie sich vor der Abfahrt, dass alle Geräte auf der Ladefläche mit Spanngurten gesichert sind. Eine Umzugsversicherung schützt gegen Transportschäden aller Art. Die Haftung bei Umzügen setzt voraus, dass Schäden innerhalb der Frist von 14 Tagen nach Ablieferung angezeigt werden.
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