Umzugsgut verspätet – Hotelkosten entstanden
von FSA24
2025-08-05
Umzugsversicherung Lieferfrist Umzug Verspätung Umzugsgut Hotelkosten Umzug
Das Umzugsgut trifft in Hannover eine Woche zu spät ein, weil der LKW einen Motorschaden hatte – die Familie muss ins Hotel.
Der Fall
Familie Lehmann zog im August 2025 von Göttingen nach Hannover-Linden. Der vereinbarte Liefertermin war der 5. August. Am Vorabend meldete das Umzugsunternehmen „HarzUmzüge", dass der LKW auf der A7 einen Motorschaden erlitten habe. Ein Ersatzfahrzeug stehe frühestens am 11. August zur Verfügung. Die Familie hatte die alte Wohnung bereits übergeben. Sechs Nächte lang mussten Herr und Frau Lehmann mit ihren zwei Kindern im Hotel unterkommen. Die Hotelkosten beliefen sich auf 1.680 Euro, hinzu kamen 420 Euro für Ersatzkäufe (Kleidung, Hygieneartikel, Schulbedarf).
Rechtliche Einordnung
Nach §451 HGB haftet das Umzugsunternehmen auch für Verspätungsschäden, wenn eine Lieferfrist vereinbart wurde. Die Haftung für Verspätungsschäden ist gemäß §451e Abs. 2 HGB auf das Dreifache der Umzugskosten begrenzt (hier: 3 × 2.800 Euro = 8.400 Euro). Der Motorschaden des LKW entlastet den Frachtführer nicht, da er für die Betriebstüchtigkeit seiner Fahrzeuge verantwortlich ist.
Ergebnis
Das Umzugsunternehmen erstattete die Hotelkosten von 1.680 Euro und die Ersatzkäufe von 420 Euro vollständig. Zusätzlich gewährte es einen Preisnachlass von 500 Euro auf die Umzugskosten.
Lehre:
Vereinbaren Sie immer eine verbindliche Lieferfrist schriftlich im Umzugsvertrag. Ohne feste Frist sind Verspätungsansprüche kaum durchsetzbar. Eine Umzugsversicherung kann auch Folgekosten durch Verspätung abdecken. Prüfen Sie die Regelungen zur Haftung bei Umzügen bezüglich der Haftungsobergrenzen für Verzögerungsschäden.
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