Designer-Pendelleuchte abgerissen und zerbrochen
von FSA24
2026-01-20
Umzugsversicherung Designer Lampe Schaden Pendelleuchte Umzug Abbau Schaden
Eine Flos-Pendelleuchte wird beim Abbau in der Altbauwohnung in Bonn unsachgemäß abmontiert und stürzt zu Boden.
Der Fall auf einen Blick
| Versicherungssparte | Güterschadenhaftpflicht Umzugsunternehmen / Umzugsversicherung |
|---|---|
| Branche | Umzugsunternehmen |
| Ladung / Gut | Flos-Pendelleuchte Aim, Neupreis 1.350 Euro |
| Schadenart | Totalschaden der Leuchte durch Sturz aus 3,20 Meter Höhe; zusätzlich drei gesprungene Bodenfliesen |
| Schadenhöhe | 1.100 Euro Zeitwert der Lampe plus 380 Euro Fliesenreparatur |
| Ursache / Fehler | Unsachgemäße Demontage ohne Abschalten der Sicherung; Lampe rutschte dem Helfer aus den Händen |
| Rechtsgrundlage | § 451 HGB für die Lampe als Umzugsgut; § 280 BGB für die Bodenfliesen (Verletzung einer Nebenpflicht) |
| Ausgang | Unternehmen ersetzt den Zeitwert von 1.100 Euro und übernimmt die Fliesenreparatur für 380 Euro |
| Versicherungsschutz | Umzugsversicherung deckt auch Schäden bei vertraglich übernommenen Montagearbeiten |
| Lehre | Montage- und Demontageumfang genau vereinbaren; hochwertige Lampen im Zweifel selbst oder vom Elektriker abbauen lassen |
Der Fall
Frau Koch zog im Januar 2026 von Bonn-Beuel in eine neue Wohnung nach Köln-Deutz. Im Leistungsumfang des Umzugsunternehmens „RheinRuhr Umzüge" war auch der Abbau von Lampen enthalten. Ein Helfer versuchte, die Flos-Pendelleuchte „Aim" (Neupreis 1.350 Euro) von der Decke zu lösen, ohne vorher die Sicherung auszuschalten. Beim Abschrauben der Halterung rutschte die Lampe aus seinen Händen und fiel aus 3,20 Meter Höhe auf den Fliesenboden. Der Lampenschirm zerbrach, das Gegengewicht verbog sich irreparabel und drei Bodenfliesen sprangen.
Rechtliche Einordnung
Die Demontage gehörte zum vertraglichen Leistungsumfang und fällt daher unter §451 HGB. Das Unternehmen haftet für den Schaden an der Lampe als Umzugsgut. Für die beschädigten Bodenfliesen haftet es zusätzlich nach §280 BGB wegen Verletzung einer Nebenpflicht. Das unsachgemäße Arbeiten unter Spannung stellte zudem einen Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften dar.
Ergebnis
Die Lampe war nicht reparierbar – Totalschaden. Das Unternehmen ersetzte den Zeitwert von 1.100 Euro und übernahm die Fliesenreparatur für 380 Euro.
Lehre:
Vereinbaren Sie im Umzugsvertrag genau, welche Montage- und Demontagearbeiten das Unternehmen übernimmt. Hochwertige Lampen sollten Sie im Zweifel selbst abmontieren oder von einem Elektriker demontieren lassen. Eine Umzugsversicherung deckt auch Schäden bei Montagearbeiten. Die Haftung bei Umzügen erstreckt sich auf alle vertraglich übernommenen Leistungen.
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