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Hafenstreik verursacht Lieferverzug – ist das höhere Gewalt?

von FSA24


  2020-04-20

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Ein Streik der Hafenarbeiter verzögert die Lieferung um zwei Wochen. Der Auftraggeber verlangt Schadensersatz für den Verzug. Der Spediteur beruft sich auf höhere Gewalt.


Ein Spediteur sollte Rohstoffe vom Hamburger Hafen zu einem Produktionsbetrieb in Bayern transportieren. Ein zweitägiger Streik der Hafenarbeiter verzögerte die Verladung um 14 Tage. Der Produktionsbetrieb musste teure Ersatzrohstoffe kaufen und litt unter Produktionsausfällen – Schaden: 30.000 Euro.

Der Spediteur berief sich auf höhere Gewalt. Das Gericht prüfte: War der Streik wirklich unvorhersehbar? Zum Zeitpunkt der Auftragsannahme liefen bereits Tarifverhandlungen, und eine Arbeitsniederlegung war in der Branche bekannt.

Das Ergebnis: Das Gericht verneinte höhere Gewalt. Der Spediteur hätte den Auftraggeber auf das Streikrisiko hinweisen oder eine andere Route planen müssen. Er wurde zu Schadensersatz verpflichtet.

Lehre: Höhere Gewalt setzt echte Unvorhersehbarkeit voraus. Streiks, die sich ankündigen, fallen oft nicht darunter. Verkehrshaftungsversicherungen schließen Streik häufig aus – das sollte geprüft werden.


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