Mangelhafte Ladungssicherung – Güter verrutschen und werden beschädigt
von FSA24
2023-07-22
Ladungssicherung VDI 2700 Obliegenheit Kürzung Keramik § 425 HGB Transportversicherung CMR Versicherung Frachtführerversicherung Frachtführerhaftpflicht Verkehrshaftungsversicherung
Weil Güter nicht ordnungsgemäß gesichert wurden, verrutschen sie bei einer Vollbremsung und werden beschädigt. Die Versicherung kürzt die Entschädigung wegen schuldhafter Obliegenheitsverletzung.
Ein Frachtführer lud Keramikfliesen auf seinen LKW. Die Ladung wurde nicht vorschriftsmäßig gesichert – es fehlten ausreichend Antirutschmatten und Zurrgurte. Bei einer Vollbremsung auf der Autobahn verrutschten die Paletten, viele Fliesen zerbrachen. Schaden: 28.000 Euro.
Die Verkehrshaftungsversicherung des Frachtführers erkannte den Schaden grundsätzlich an, kürzte die Leistung jedoch um 30 Prozent. Begründung: Der Fahrer hatte die VDI-Richtlinie 2700 zur Ladungssicherung nicht eingehalten, was eine schuldhafte Obliegenheitsverletzung darstellt.
Das Ergebnis: Der Frachtführer musste 8.400 Euro aus eigener Tasche zahlen. Das Gericht bestätigte die Kürzung durch den Versicherer.
Lehre für Frachtführer: Korrekte Ladungssicherung nach VDI 2700 ist Pflicht – nicht nur verkehrsrechtlich, sondern auch als Obliegenheit der Frachtführerhaftpflichtversicherung. Dokumentieren Sie die Sicherung fotografisch vor Fahrtantritt.
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