von FSA24
2020-07-13
Schadensdokumentation Beweislast Lieferschein § 438 HGB Fotobeweis Möbeltransport Quittierung Transportversicherung CMR-Versicherung Frachtführerversicherung Frachtführerhaftpflicht Verkehrshaftungsversicherung
Eine Sendung kommt beschädigt an, aber es gibt keine Fotos und kein Schadensprotokoll. Der Frachtführer bestreitet den Schaden. Das Gericht muss entscheiden, wer die Beweislast trägt.
Ein Empfänger nahm eine Lieferung Möbel entgegen. Nach dem Abgang des Fahrers stellte er fest, dass mehrere Teile beschädigt waren. Er rief sofort beim Frachtführer an, machte aber keine Fotos und ließ sich den Schaden nicht auf dem Lieferschein bestätigen.
Der Frachtführer bestritt den Schaden und behauptete, die Möbel seien einwandfrei geliefert worden. Der Empfänger konnte nicht beweisen, dass der Schaden beim Transport entstanden war.
Das Ergebnis: Das Gericht wies die Klage ab. Da der Empfänger die Ware ohne Vorbehalt quittiert hatte und keinen Foto- oder Protokollbeweis hatte, galt die Lieferung als einwandfrei.
Lehre für Empfänger: Jede Lieferung sofort und sorgfältig prüfen. Bei sichtbaren Schäden sofort Fotos machen, den Schaden auf dem Lieferschein vermerken und vom Fahrer gegenzeichnen lassen. Ohne Dokumentation gibt es keine Entschädigung.
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