Container stürzt im Hafen ab – Seeversicherung und Frachtführerhaftung kollidieren
von FSA24
2022-05-09
Hafen Container multimodaler Transport Seeversicherung All-Risk Regress Warentransportversicherung Transportversicherung CMR Versicherung Frachtführerversicherung Frachtführerhaftpflicht Verkehrshaftungsversicherung
Beim Umladen im Hafen stürzt ein Container ab und die Ware wird beschädigt. Mehrere Versicherungen sind beteiligt – und jede versucht, die Haftung auf die andere zu schieben.
Eine Sendung Elektrogeräte wurde auf dem Seeweg von China nach Hamburg transportiert und dort auf einen LKW umgeladen. Beim Umladeprozess stürzte ein Container ab – Schaden an der Ware: 85.000 Euro.
Nun stellte sich die Frage: Wer haftet? Der Seefrachtführer berief sich darauf, dass der Schaden beim Umladeprozess durch den Hafenbetrieb entstanden sei. Der Hafenbetrieb verwies auf die Verantwortung des Empfängers. Der LKW-Frachtführer hatte die Ware noch nicht übernommen.
Das Ergebnis: Der Absender hatte eine eigene Warentransportversicherung (All-Risk-Deckung). Diese übernahm den Schaden und klagte anschließend im Regresswege gegen den Hafenbetrieb. Ohne diese Versicherung wäre der Absender auf seinem Schaden sitzengeblieben – denn die Haftungsfrage war monatelang ungeklärt.
Lehre: Bei multimodalen Transporten (See + Straße) entstehen Haftungslücken. Eine eigene Warentransportversicherung ist unverzichtbar – ebenso wie eine CMR Versicherung für den Straßentransportabschnitt.
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