von FSA24
2022-10-03
Kühlkette Tiefkühlware Temperaturprotokoll Datenlogger Verdirb § 425 HGB Transportversicherung CMR-Versicherung Frachtführerversicherung Frachtführerhaftpflicht Verkehrshaftungsversicherung
Beim Transport von Tiefkühlware fällt die Kühlung aus. Die Ware taut auf und ist unverkäuflich. Die Versicherung bestreitet, dass die Ware bei der Übernahme einwandfrei war.
Ein Frachtführer übernahm 8 Tonnen Tiefkühlhühnchen für den Transport nach Polen. Unterwegs fiel das Kühlaggregat aus – die Ware taut auf und musste entsorgt werden. Schaden: 40.000 Euro.
Die Verkehrshaftungsversicherung prüfte den Fall und stellte fest: Es gab kein Übernahmeprotokoll mit Temperaturangaben. Der Frachtführer konnte nicht nachweisen, dass die Ware bei Übernahme die vorgeschriebene Kerntemperatur von -18 Grad hatte. Der Versicherer argumentierte, die Ware könnte bereits vor der Übernahme nicht ordnungsgemäß gelagert gewesen sein.
Das Ergebnis: Mangels Beweisen wurde die Schadensregulierung erheblich erschwert. Letztlich einigte man sich auf einen Vergleich über 60 Prozent des Schadens.
Lehre für Frachtführer: Bei Kühlgutstransporten immer eine lückenlose Temperaturprotokollierung bei Übernahme und während des Transports führen. Moderne Datenlogger können im Schadensfall entscheidend sein.
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