Schadenmeldung zu spät – Ansprüche des Auftraggebers verjährt
von FSA24
2022-08-17
§ 438 HGB verdeckter Schaden Verjährung Meldefrist 7 Tage Schadenmeldung Transportversicherung CMR Versicherung Frachtführerversicherung Frachtführerhaftpflicht Verkehrshaftungsversicherung
Der Empfänger stellt einen verdeckten Schaden zu spät fest und meldet ihn zu spät. Obwohl der Frachtführer eindeutig haftet, sind die Ansprüche verjährt.
Ein Empfänger erhielt Industriemaschinen in augenscheinlich einwandfreier Verpackung. Erst bei der Inbetriebnahme drei Wochen später stellte sich heraus, dass ein internes Bauteil beschädigt war – offenbar durch einen Sturz während des Transports. Der Schaden betrug 22.000 Euro.
Das Problem: Gemäß § 438 HGB müssen verdeckte Schäden innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung schriftlich gemeldet werden. Da die Schadensmeldung erst 21 Tage nach Lieferung erfolgte, wurde sie als verspätet zurückgewiesen. Die Vermutung, dass das Gut ordnungsgemäß abgeliefert worden sei, konnte nicht mehr widerlegt werden.
Das Ergebnis: Obwohl der Frachtführer wahrscheinlich für den Schaden verantwortlich war, konnte kein Schadensersatz durchgesetzt werden. Der Empfänger blieb auf dem gesamten Schaden sitzen.
Lehre für Empfänger: Jede Lieferung sofort und vollständig prüfen. Verdeckte Schäden müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich gemeldet werden – sonst verfallen die Ansprüche.
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