← Alle FAQ

🔗 Link teilen: 🎯 Tarifrechner →

Wann muss ein Abschleppunternehmen eine Lizenz gemäß Güterkraftverkehrsgesetz vorweisen?

von FSA24


  2026-06-11

Abschleppunternehmen Abschleppdienst GüKG § 2 GüKG Lizenzpflicht Gemeinschaftslizenz Fahrzeugtransport Überführung Bergung


Klassisches Abschleppen beschädigter oder reparaturbedürftiger Fahrzeuge ist nach § 2 GüKG vom Gesetz ausgenommen – keine Lizenz nötig. Transportiert das Unternehmen aber fahrbereite Fahrzeuge oder andere Güter über 3,5 Tonnen, braucht es die EU-Gemeinschaftslizenz.

Video: Wann muss ein Abschleppunternehmen eine Lizenz gemäß Güterkraftverkehrsgesetz vorweisen?

Nur dann, wenn es mehr macht als klassisches Abschleppen. Die Beförderung beschädigter oder reparaturbedürftiger Fahrzeuge aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zum Zwecke der Rückführung ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 GüKG vom Güterkraftverkehrsgesetz ausgenommen – dafür braucht ein Abschleppunternehmen keine Gemeinschaftslizenz.

Was die Ausnahme abdeckt

Pannenhilfe, Unfallbergung und das Schleppen oder Verladen liegengebliebener Fahrzeuge zur Werkstatt oder zurück zum Standort. Entscheidend ist der Zweck der Fahrt: Das Fahrzeug ist beschädigt oder reparaturbedürftig, und es wird aus Verkehrssicherheitsgründen oder zur Rückführung befördert.

Wo die Lizenzpflicht beginnt

Sobald fahrbereite Fahrzeuge transportiert werden – Überführungen, Händler- oder Auktionsfahrzeuge, Neuwagen auf dem Plateau – oder andere Güter befördert werden, ist das gewerblicher Güterkraftverkehr. Dann gilt: Lizenzpflicht ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger), im grenzüberschreitenden Verkehr ab 2,5 Tonnen. Abschleppwagen liegen fast immer über 3,5 Tonnen – ein gemischter Betrieb braucht die Lizenz also faktisch immer.

Was bei Kontrollen zählt

BALM und Polizei prüfen den Zweck der konkreten Fahrt, nicht das Firmenschild. Wer ein fahrbereites Fahrzeug ohne Lizenz befördert, riskiert Bußgelder – auch wenn der Betrieb sonst nur abschleppt. Im Graubereich (etwa angekaufte Unfallfahrzeuge über lange Strecken) gilt: im Zweifel Lizenz vorhalten und Begleitpapiere mitführen.

Und die Versicherung?

Mit der Lizenzfrage hängt die Versicherungsfrage zusammen: Ob ein Abschleppunternehmen eine Verkehrshaftungsversicherung nachweisen muss, beantworten wir in einer eigenen FAQ.

Quellen: § 2 GüKG, § 3 GüKG – gesetze-im-internet.de


Haben Sie Fragen zu Ihrer Transportversicherung?

Als unabhängiger Versicherungsmakler beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich.

Jetzt Beratung anfordern →

← Alle FAQ

Weitere FAQ

Angebot anfordern

Jetzt anfragen →