Busunternehmen gründen – welche Versicherungen brauchen Sie?
von FSA24
2026-04-10
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Wer ein Busunternehmen gründet, braucht mehr als nur eine KFZ-Haftpflicht. Diese Checkliste zeigt alle Pflicht- und empfohlenen Versicherungen.
Busunternehmen gründen – welche Versicherungen brauchen Sie?
Die Gründung eines Busunternehmens ist mit erheblichen Auflagen verbunden – und Versicherungen gehören zu den wichtigsten davon. Ohne die richtigen Nachweise erhalten Sie weder eine Konzession nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) noch eine EU-Gemeinschaftslizenz. Doch welche Versicherungen sind Pflicht, und welche sind darüber hinaus dringend empfohlen?
Pflichtversicherungen – ohne geht es nicht
1. KFZ-Haftpflichtversicherung
Die KFZ-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben (§1 PflVG). Ohne Versicherungsnachweis gibt es keine Zulassung. Für Omnibusse gelten höhere Anforderungen als für PKW:
- Mindestdeckungssumme: 7,5 Mio. Euro Personenschäden, 1,22 Mio. Euro Sachschäden
- Empfehlung: 100 Mio. Euro pauschal – der Aufpreis ist minimal, das Restrisiko enorm
2. Berufshaftpflichtversicherung
Gemäß EU-Verordnung 1071/2009 müssen Unternehmen im Personenverkehr eine Berufshaftpflicht oder gleichwertige Sicherheit nachweisen. Das ist Voraussetzung für die fachliche Eignung und die Erteilung der Gemeinschaftslizenz.
3. Insolvenzabsicherung (bei Pauschalreisen)
Busunternehmen, die Pauschalreisen anbieten (Fahrt + Hotel), müssen nach dem Reisesicherungsgesetz eine Insolvenzabsicherung nachweisen. Das betrifft vor allem Reisebusunternehmen mit eigenem Reisekatalog.
Dringend empfohlene Versicherungen
4. Kaskoversicherung (Vollkasko/Teilkasko)
Busse sind Betriebsmittel mit Anschaffungskosten von 200.000 bis 500.000 Euro. Ein Totalschaden ohne Kaskoversicherung kann existenzbedrohend sein. Die Vollkasko deckt auch selbstverschuldete Unfälle ab – bei Neufahrzeugen in den ersten 3 bis 5 Jahren unverzichtbar.
5. Insassenunfallversicherung
Die Insassenunfallversicherung zahlt bei Personenschäden an Fahrgästen – unabhängig von der Schuldfrage. Das schützt nicht nur die Fahrgäste, sondern auch das Unternehmen vor langwierigen Haftungsstreitigkeiten. Für Schulbusunternehmen ist sie besonders wichtig.
6. Betriebsunterbrechungsversicherung
Fällt ein Bus durch Unfall oder Schaden aus, laufen die Fixkosten weiter: Personalkosten, Leasingraten, Standortmiete. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den entgangenen Gewinn und die fortlaufenden Kosten für die Dauer der Reparatur oder Ersatzbeschaffung.
7. Rechtsschutzversicherung
Streitigkeiten mit Fahrgästen, Unfallgegnern oder Behörden sind im Busgewerbe an der Tagesordnung. Eine Verkehrs- und Betriebsrechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten.
8. Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden ab, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Fahrbetrieb stehen – zum Beispiel Personenschäden auf dem Betriebsgelände, beim Ein- und Aussteigen an der Haltestelle oder durch Mitarbeiter bei Wartungsarbeiten.
Checkliste für Gründer
| Versicherung | Pflicht? | Typische Kosten/Jahr |
|---|---|---|
| KFZ-Haftpflicht | Ja | 3.000–8.000 € pro Bus |
| Berufshaftpflicht | Ja | 500–1.500 € |
| Vollkasko | Empfohlen | 2.000–6.000 € pro Bus |
| Insassenunfallvers. | Empfohlen | 300–800 € pro Bus |
| Betriebsunterbrechung | Empfohlen | 500–2.000 € |
| Rechtsschutz | Empfohlen | 800–2.000 € |
| Betriebshaftpflicht | Empfohlen | 500–1.500 € |
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Die meisten dieser Versicherungen können in einem Gesamtpaket gebündelt werden. Das spart nicht nur Verwaltungsaufwand, sondern bringt in der Regel auch Rabatte von 10 bis 20 Prozent gegenüber Einzelverträgen. Als Versicherungsmakler schnüren wir Ihnen ein maßgeschneidertes Paket – genau abgestimmt auf Ihre Flottengröße und Ihren Einsatzbereich.
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