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Busse und Lkw-Maut 2026: Warum Kraftomnibusse mautbefreit sind

von FSA24


  2026-06-07

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Kraftomnibusse sind nach § 1 Abs. 2 BFStrMG von der deutschen Lkw-Maut ausgenommen — auch nach der Reform 2024 und dem CO₂-Aufschlag. Die Mauterhöhung trifft Busunternehmen nur indirekt über Diesel- und Logistikkosten.

Kraftomnibusse zahlen keine Lkw-Maut

Kraftomnibusse sind in Deutschland von der Lkw-Maut ausgenommen. Die Ausnahme steht in § 1 Abs. 2 BFStrMG und nennt den Kraftomnibus an erster Stelle der Ausnahmenliste. Sie gilt unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht, unabhängig von Achszahl und Schadstoffklasse und unabhängig davon, ob auf Bundesautobahnen oder Bundesstraßen gefahren wird.

Auch die Reform vom 1. Juli 2024, mit der die Mautgrenze für Güterfahrzeuge von 7,5 t auf 3,5 t abgesenkt wurde, hat an dieser Ausnahme nichts geändert. Der CO₂-Aufschlag, der seit Dezember 2023 Bestandteil der Lkw-Maut ist, betrifft Busse ebenfalls nicht.


Warum die Ausnahme besteht

Die Lkw-Maut nach BFStrMG ist eine Abgabe für die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen durch Fahrzeuge, die dem Güterkraftverkehr dienen (§ 1 Abs. 1 BFStrMG). Kraftomnibusse befördern Personen, nicht Güter. Damit fallen sie systematisch nicht in den Anwendungsbereich.

Der Gesetzgeber hat diese Abgrenzung mit dem Katalog des § 1 Abs. 2 BFStrMG zusätzlich klargestellt. Weitere Ausnahmen betreffen unter anderem Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr, Straßenbetriebsdienst, emissionsfreie Nutzfahrzeuge bis 30. Juni 2031 sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge.


Indirekte Folgen der Lkw-Mauterhöhung für Busunternehmen

Auch ohne eigene Mautpflicht spüren Busunternehmen die Lkw-Mauterhöhung über Drittkosten:

  • Dieselpreis: Gestiegene Lkw-Mautkosten erhöhen die Transportkosten der Mineralölvermarkter und schlagen mittelfristig auf den Dieselpreis durch.
  • Lieferketten: Ersatzteile, Reifen, Betriebsmittel und Bus-Neuanschaffungen werden teurer, weil ihre Beschaffung mautpflichtig erfolgt.
  • Werkstattleistungen: Mobile Werkstätten und Pannendienste, die mit Fahrzeugen über 3,5 t arbeiten, kalkulieren die Maut in ihre Stundensätze ein.

Die Mehrbelastung lässt sich mit einem Dieselkompensation-Rechner überschlagen.


Maut für Busse im Ausland

Außerhalb Deutschlands gilt die Mautbefreiung nicht. Busse über Auslandsrouten unterliegen den nationalen Mautsystemen — unter anderem:

  • Österreich: GO-Box, kilometerabhängig
  • Schweiz: Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für Fahrzeuge über 3,5 t
  • Frankreich: Péage, streckenabhängig auf Autoroutes
  • Italien: Autostrade-Mautstationen
  • Tschechien, Polen, Ungarn: Vignetten- oder elektronische Mautsysteme

Die Tarife und technischen Anforderungen (OBU-Pflicht, Vorab-Registrierung) unterscheiden sich je Land. Vor grenzüberschreitenden Fahrten ist eine Prüfung der jeweils gültigen Regelung erforderlich.


Quellen

Eine Busversicherung ist von der Mautfrage unabhängig. Fragen zur Versicherung gewerblicher Personenbeförderung beantworten wir gern direkt.


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