Mauterhöhung für Busse ab 2026: So wirkt sich die CO₂-Maut auf Busunternehmen aus
von FSA24
2026-03-21
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Der CO₂-Aufschlag auf die Lkw-Maut trifft auch Busse über 7,5 Tonnen. Für Reisebusunternehmen bedeutet das 2 bis 4 Cent Mehrkosten pro Kilometer – mit spürbaren Folgen.
CO₂-Aufschlag trifft auch Busse
Seit Dezember 2023 enthält die deutsche Lkw-Maut einen CO₂-Aufschlag, der die Klimakosten des Straßengüterverkehrs einpreisen soll. Was viele Busunternehmer zunächst als reines Lkw-Thema abtaten, betrifft auch sie direkt: Busse mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen unterliegen der Mautpflicht auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Die seit Anfang 2026 geltenden erhöhten Sätze belasten die Branche zusätzlich.
Die Zahlen: 2 bis 4 Cent pro Kilometer mehr
Die Mautgebühr setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: Infrastrukturkosten, Luftverschmutzung, Lärmbelastung und seit 2023 der CO₂-Aufschlag. Für einen typischen Reisebus der Schadstoffklasse Euro VI mit drei oder mehr Achsen ergibt sich ein Mautsatz von aktuell rund 14 bis 18 Cent pro Kilometer – je nach genauer Emissionsklasse und Achszahl.
Im Vergleich zu den Sätzen vor Einführung des CO₂-Aufschlags sind das 2 bis 4 Cent mehr pro Kilometer. Klingt wenig, summiert sich aber erheblich:
- Tagesfahrt München–Hamburg (rund 780 km): 15 bis 31 Euro Mehrkosten
- Jährliche Mehrbelastung bei 80.000 Autobahnkilometern pro Bus: 1.600 bis 3.200 Euro
- Flotte mit 10 Reisebussen: 16.000 bis 32.000 Euro pro Jahr zusätzlich
Kumulationseffekt: Maut plus Diesel plus Personal
Die Mauterhöhung trifft Busunternehmen nicht isoliert. Sie überlagert sich mit steigenden Dieselpreisen, höheren Personalkosten durch Tarifabschlüsse und gestiegenen Versicherungsprämien. Dieser Kumulationseffekt macht vielen Betreibern im Gelegenheitsverkehr besonders zu schaffen, weil sie – anders als im ÖPNV – keine öffentlichen Zuschüsse erhalten.
Für Unternehmen, die den Einfluss steigender Kraftstoffkosten auf ihre Kalkulation beziffern möchten, bietet fsa24.de einen Dieselkompensation-Rechner an. In Kombination mit der Mautbelastung ergibt sich ein realistisches Bild der tatsächlichen Kilometerkosten.
Ausnahmen und Sonderregelungen
Nicht alle Busse sind gleichermaßen betroffen. Es gibt Ausnahmen und Ermäßigungen:
- Busse unter 7,5 Tonnen: Sind von der Maut komplett befreit. Kleinbusse und Midibus-Modelle fallen häufig unter diese Grenze.
- Busse im Linienverkehr: Der Nahverkehr auf Strecken bis 50 Kilometer Luftlinie ist von der Maut ausgenommen. Fernlinienbusse zahlen jedoch den vollen Satz.
- Emissionsfreie Busse: Elektro- und Wasserstoffbusse erhalten eine Ermäßigung beim CO₂-Aufschlag auf null. Die übrigen Mautkomponenten fallen jedoch weiterhin an.
Gerade die Befreiung emissionsfreier Fahrzeuge vom CO₂-Aufschlag kann ein zusätzliches Argument für die Flottenelektrifizierung sein – vorausgesetzt, die höheren Anschaffungs- und Versicherungskosten werden gegengerechnet.
Mautkosten in die Kalkulation einpreisen
Busunternehmen, die Angebote für Reisen, Charter- oder Transferfahrten kalkulieren, sollten die erhöhten Mautkosten konsequent einpreisen. Die Praxis zeigt, dass viele Betreiber die Maut als Durchlaufposten behandeln und an den Kunden weitergeben. Das funktioniert im Reiseverkehr meist problemlos, da die Mehrkosten pro Fahrgast gering sind.
Im Wettbewerb um kommunale Aufträge im Gelegenheitsverkehr ist das schwieriger: Hier entscheidet oft der günstigste Preis, und wer die Mautkosten einkalkuliert, liegt schnell über dem Konkurrenzangebot.
Fazit: Kostendruck erfordert Gesamtbetrachtung
Die Mauterhöhung allein ist für kein Busunternehmen existenzbedrohend. In Kombination mit Dieselpreissteigerungen, Personalkostenzuwächsen und steigenden Versicherungsprämien wird der wirtschaftliche Druck jedoch erheblich. Eine solide Busversicherung bleibt auch unter Kostendruck unverzichtbar – denn ein einziger unversicherter Schaden kann teurer werden als Jahre an Mautmehrkosten.
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