PBefG-Novelle 2026: Neues Risikoeinstufungssystem für Busunternehmen
von FSA24
2026-04-05
PBefG-Novelle Risikoeinstufung Busunternehmen Personenbeförderungsgesetz BALM GüKG-Änderungsgesetz Busversicherung
Seit Februar 2026 gilt das Zweite GüKG/PBefG-Änderungsgesetz. Der neue §54b PBefG bringt ein EU-weit harmonisiertes Risikoeinstufungssystem für Busunternehmen – mit direkten Folgen für Kontrollen und Versicherungsprämien.
Zweites GüKG/PBefG-Änderungsgesetz seit 27. Februar 2026 in Kraft
Am 27. Februar 2026 ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes in Kraft getreten. Die Novelle setzt die EU-Verordnung 2022/2579 in nationales Recht um und führt erstmals ein einheitliches Risikoeinstufungssystem für Busunternehmen in Deutschland ein. Kernstück der Reform ist der neue §54b PBefG, der das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) als zentrale Stelle für die Risikobewertung von Personenbeförderungsunternehmen bestimmt.
Was das Risikoeinstufungssystem bedeutet
Das neue System erfasst Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften systematisch und bundesweit einheitlich. Bisher wurden Beanstandungen bei Straßenkontrollen oder Betriebsprüfungen nur regional erfasst, was zu einer ungleichmäßigen Kontrollpraxis führte. Mit dem harmonisierten Risikoeinstufungssystem werden nun alle relevanten Verstöße zentral beim BALM zusammengeführt.
Die Einstufung erfolgt in drei Kategorien:
- Grün (geringes Risiko): Unternehmen ohne oder mit wenigen geringfügigen Verstößen
- Orange (mittleres Risiko): Unternehmen mit wiederholten oder gewichtigeren Verstößen
- Rot (hohes Risiko): Unternehmen mit schwerwiegenden oder systematischen Verstößen
Die Risikoeinstufung bestimmt, wie häufig ein Unternehmen kontrolliert wird. Rot eingestufte Betriebe müssen mit deutlich häufigeren Betriebsprüfungen und intensiveren Straßenkontrollen rechnen.
Welche Verstöße erfasst werden
Das System berücksichtigt insbesondere Verstöße gegen:
- Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer
- Technische Vorschriften zur Fahrzeugsicherheit (HU, SP)
- Sozialvorschriften und Arbeitszeitregelungen
- Vorschriften zur Ladungssicherung bei Gepäcktransporten
- Anforderungen an die fachliche Eignung des Unternehmers
Auch Verstöße, die im EU-Ausland begangen werden, fließen über das europäische ERRU-System (European Register of Road Transport Undertakings) in die Bewertung ein. Damit wird erstmals eine grenzüberschreitende Transparenz hergestellt.
Auswirkungen auf Versicherungsprämien
Für die Busversicherung hat die Risikoeinstufung erhebliche praktische Bedeutung. Versicherer beobachten das neue System aufmerksam, denn die BALM-Einstufung liefert erstmals einen standardisierten Indikator für die Betriebsqualität eines Unternehmens.
Es ist absehbar, dass Versicherer die Risikoeinstufung als zusätzliches Kriterium bei der Tarifierung heranziehen werden. Unternehmen mit grüner Einstufung können mit stabilen oder sinkenden Prämien rechnen. Für rot eingestufte Betriebe drohen dagegen Zuschläge oder im Extremfall die Kündigung des Versicherungsvertrags.
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Was Busunternehmer jetzt beachten sollten
- Verstöße vermeiden: Jeder Verstoß fließt in die Bewertung ein. Besonders Lenk- und Ruhezeiten müssen konsequent eingehalten werden.
- Eigene Einstufung prüfen: Über das BALM-Portal können Unternehmen ihre aktuelle Risikoeinstufung einsehen.
- Dokumentation verbessern: Lückenlose Nachweise über Wartung, Fahrerqualifikation und Einhaltung der Sozialvorschriften helfen bei Betriebsprüfungen.
- Versicherungsschutz überprüfen: Die Novelle betrifft auch die Taxiversicherung und andere Personenbeförderungssparten. Ein Gespräch mit dem Versicherungsmakler ist jetzt sinnvoll.
Die PBefG-Novelle macht deutlich: Compliance ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern wird zunehmend zum wirtschaftlichen Faktor für Busunternehmen.
Quellen: Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 61 (Zweites GüKG/PBefG-Änderungsgesetz), EU-Verordnung 2022/2579, BALM-Informationsportal
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