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Busversicherung: Was ist gesetzlich Pflicht – und was sollte man zusätzlich absichern?

von FSA24


  2026-03-06

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Jeder Bus braucht eine Kfz-Haftpflicht. Aber für Busunternehmer gibt es darüber hinaus wichtige Versicherungen, die im Schadensfall den Unterschied machen.

Die gesetzliche Pflicht: Kfz-Haftpflicht

Ohne Kfz-Haftpflicht darf kein Bus am Straßenverkehr teilnehmen. Sie deckt Schäden, die mit dem Bus Dritten zugefügt werden – anderen Fahrzeugen, Fußgängern oder der Infrastruktur.

Bei Bussen sind die Mindestdeckungssummen besonders hoch, da Unfälle mit vielen Fahrgästen zu erheblichen Personenschäden führen können.

Was darüber hinaus wichtig ist

Insassenunfallversicherung

Fahrgäste sind über die Kfz-Haftpflicht nur abgesichert, wenn der Busfahrer den Unfall verschuldet hat. Eine Insassenunfallversicherung greift unabhängig von der Schuldfrage – und ist für Busunternehmen dringend empfehlenswert.

Kaskoversicherung

Teil- oder Vollkasko schützt das Fahrzeug selbst – bei Diebstahl, Brand, Sturm oder selbstverschuldeten Unfällen. Bei teuren Reisebussen fast immer sinnvoll.

Reiseveranstalter-Haftpflicht

Wer Pauschalreisen anbietet, haftet auch für organisatorische Mängel. Eine separate Reiseveranstalter-Haftpflicht ist hier notwendig.

Fazit

Die Kfz-Haftpflicht ist der Pflichtbaustein – aber für professionelle Busunternehmen ist sie allein nicht ausreichend. Wir helfen Ihnen, den passenden Rundumschutz zusammenzustellen.


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