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GSR2-Assistenzsysteme: Welche Technik seit 2024 in Neubussen Pflicht ist

von FSA24


  2026-04-05

GSR2 General Safety Regulation Assistenzsysteme Bus ISA Notbremsassistent Event Data Recorder Smart Tacho Busversicherung


Seit Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Busse mit ISA, Notbremsassistent und Müdigkeitswarner ausgestattet sein. Ab 2026 kommen Event Data Recorder und Smart Tacho 2 hinzu. Was das für Versicherung und Schadenregulierung bedeutet.

General Safety Regulation 2: Die zweite Stufe ist bereits Realität

Die EU-Verordnung 2019/2144 – in der Branche als GSR2 bezeichnet – hat seit Juli 2024 ihre volle Wirkung für alle neu zugelassenen Busse der Klassen M2 und M3 entfaltet. Während die erste Stufe ab Juli 2022 nur für neue Typgenehmigungen galt, müssen nun sämtliche Neufahrzeuge die erweiterten Anforderungen erfüllen. Für Busunternehmen bedeutet das: Jeder neu gekaufte oder geleaste Bus kommt mit einem umfangreichen Paket an Sicherheitssystemen.


Diese Systeme sind seit Juli 2024 Pflicht

Für alle Neubusse der Klassen M2 (bis 5 t) und M3 (über 5 t) gelten folgende Mindestanforderungen:

  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA): Erkennt Geschwindigkeitsbegrenzungen und warnt den Fahrer bei Überschreitung. Das System kann übersteuert, aber nicht dauerhaft deaktiviert werden.
  • Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner (DDR): Überwacht das Fahrverhalten und warnt bei Anzeichen von Übermüdung oder Ablenkung.
  • Notbremsassistent (AEBS): Erkennt Fahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer und leitet bei ausbleibender Fahrerreaktion eine Notbremsung ein.
  • Abbiegeassistent: Warnt vor Radfahrern und Fußgängern im toten Winkel beim Abbiegen.
  • Reifendrucküberwachung (TPMS): Meldet Druckverlust in Echtzeit und verhindert so reifenbedingte Unfälle.
  • Rückfahrassistent: Kamera oder Sensoren zur Erkennung von Hindernissen hinter dem Fahrzeug.

Neuerungen ab 2026: Event Data Recorder und Smart Tacho 2

Seit Januar 2026 ist zusätzlich der Event Data Recorder (EDR) für alle Neufahrzeuge vorgeschrieben. Diese Blackbox zeichnet in den Sekunden vor und während eines Unfalls Fahrdaten wie Geschwindigkeit, Brems- und Lenkbewegungen sowie den Status der Assistenzsysteme auf. Die Daten sind bei der Unfallrekonstruktion von entscheidender Bedeutung.

Ab Juli 2026 gilt für Minibusse im Gewichtsbereich 2,5 bis 3,5 Tonnen die Pflicht zum Smart Tachographen der zweiten Generation (Smart Tacho 2). Dieser erfasst Grenzübertritte automatisch per GNSS und kommuniziert drahtlos mit Kontrollgeräten der Behörden. Für die LKW-Versicherung gelten entsprechende Anforderungen bereits seit längerer Zeit.


Keine Nachrüstpflicht für Bestandsfahrzeuge

Busunternehmen mit älteren Fahrzeugen können aufatmen: Eine Nachrüstpflicht besteht nicht. Fahrzeuge, die vor den jeweiligen Stichtagen zugelassen wurden, genießen Bestandsschutz. Allerdings entsteht mit der Zeit ein wachsender Unterschied in der Sicherheitsausstattung zwischen Alt- und Neufahrzeugen, der sich auch in der Busversicherung bemerkbar macht.


Einfluss auf Versicherungsprämien und Schadenregulierung

Versicherer bewerten die GSR2-Ausstattung zunehmend positiv. Fahrzeuge mit vollständigem Assistenzpaket verursachen nachweislich weniger schwere Unfälle. Erste Gesellschaften gewähren Prämienrabatte von 5 bis 15 Prozent für GSR2-konforme Neubusse.

Der Event Data Recorder verändert die Schadenregulierung grundlegend. Bei strittigen Unfällen liegen objektive Daten vor, die Schuldfragen schneller klären. Das kann für den Busunternehmer vorteilhaft sein – oder ihn belasten, wenn ein Fahrfehler dokumentiert wird. Unsere Schadenbeispiele zeigen, wie sich die technische Beweislage auf die Regulierung auswirkt.


Fazit für Busunternehmer

Die GSR2-Pflichten sind keine Zukunftsmusik, sondern gelten bereits. Wer Neufahrzeuge bestellt, erhält die Systeme serienmäßig. Die Investition in moderne Technik lohnt sich doppelt: weniger Unfälle und günstigere Versicherungskonditionen.


Quellen: EU-Verordnung 2019/2144 (General Safety Regulation), Delegierte Verordnungen 2021/1958 und 2022/545, BASt-Forschungsbericht F 149, EU-Durchführungsverordnung 2023/980 (Smart Tacho 2)


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