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Was muss ich bei einem Fahrerwechsel der Versicherung melden?

von FSA24


  2026-04-10

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Neuer Fahrer, Aushilfsfahrer oder Subunternehmer – muss die Busversicherung informiert werden? Die Pflichten im Überblick.

Was muss ich bei einem Fahrerwechsel der Versicherung melden?

Grundsatz: Der Fahrerkreis

Bei der Busversicherung wird kein individueller Fahrer versichert, sondern ein Fahrerkreis. In der Regel umfasst dieser alle Fahrer des Unternehmens, die im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis (Klasse D oder D1) und der Berufskraftfahrer-Qualifikation sind.

Wann müssen Sie melden?

  • Neuer festangestellter Fahrer: In der Regel keine Meldepflicht, solange er die erforderliche Fahrerlaubnis hat
  • Aushilfsfahrer / Leiharbeiter: Meldung empfohlen – einige Versicherer schließen Leihfahrer aus oder verlangen einen Aufschlag
  • Subunternehmer mit eigenem Bus: Keine Meldung nötig – der Subunternehmer hat seine eigene Versicherung
  • Fahrer unter 23 Jahren: Manche Versicherer erheben einen Jungfahrer-Zuschlag – Meldung erforderlich
  • Fahrer mit entzogener Fahrerlaubnis: Sofortige Meldung! Ein Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis gefährdet den Versicherungsschutz

Was passiert bei Nicht-Meldung?

Wenn ein nicht gemeldeter Fahrer einen Schaden verursacht, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern – allerdings nur, wenn die Nicht-Meldung ursächlich für den Schaden war. In der Praxis wird meist reguliert, aber der Versicherer kann den Vertrag kündigen.

Tipp

Klären Sie bei Vertragsabschluss, wie der Fahrerkreis definiert ist. Am sichersten ist die Formulierung „alle berechtigten Fahrer mit gültiger Fahrerlaubnis" – ohne namentliche Aufzählung.


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