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Mietbus und Leihbus – wer ist versichert?

von FSA24


  2026-04-10

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Wer einen Bus mietet oder verleiht, muss die Versicherungsfrage klären. Wer haftet bei einem Unfall mit dem Mietbus? Die wichtigsten Regeln.

Mietbus und Leihbus – wer ist versichert?

Busunternehmen mieten regelmäßig Fahrzeuge an – etwa als Ersatz bei Werkstattaufenthalten, für Spitzenzeiten oder Sonderfahrten. Doch wer ist versichert, wenn es mit dem Mietbus kracht?

Grundregel: Die Versicherung folgt dem Fahrzeug

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist an das Fahrzeug gebunden, nicht an den Fahrer oder Mieter. Das heißt: Der Halter des Mietbusses (der Vermieter) muss eine gültige KFZ-Haftpflicht nachweisen. Bei einem Unfall reguliert dessen Versicherung die Drittschäden.

Was ist mit Schäden am Mietbus selbst?

Hier wird es kompliziert. Die Kaskoversicherung des Vermieters deckt zwar Schäden am Bus ab, aber der Vermieter wird den Mieter in Regress nehmen – ähnlich wie bei einem Mietwagen. Klären Sie daher vor der Anmietung:

  • Selbstbeteiligung: Welche SB gilt im Schadensfall für den Mieter?
  • Haftungsreduzierung: Bietet der Vermieter eine Haftungsreduzierung gegen Aufpreis an?
  • Eigene Betriebshaftpflicht: Prüfen Sie, ob Ihre Betriebshaftpflicht Mietfahrzeuge einschließt.

Besonderheiten bei Subunternehmer-Einsätzen

Wenn Sie einen Subunternehmer mit eigenem Bus einsetzen, haftet dieser grundsätzlich mit seiner eigenen Versicherung. Allerdings kann der Auftraggeber unter Umständen mithaften – insbesondere bei Auswahlverschulden (§831 BGB). Prüfen Sie den Versicherungsschutz des Subunternehmers, bevor Sie ihm einen Auftrag erteilen.

Checkliste Mietbus

  1. Versicherungsnachweis des Vermieters einsehen
  2. Deckungssummen prüfen (mindestens 100 Mio. Euro pauschal)
  3. Kaskoversicherung und Selbstbeteiligung klären
  4. Eigene Betriebshaftpflicht auf Mietfahrzeug-Deckung prüfen
  5. Mietvertrag auf Haftungsklauseln prüfen
  6. Fahrerlaubnis und Qualifikation dokumentieren

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