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Kann der Busunternehmer den Fahrer in Regress nehmen?

von FSA24


  2026-04-10

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Wenn ein Busfahrer einen Unfall verschuldet – kann der Arbeitgeber oder die Versicherung den Fahrer zur Kasse bitten? Die Rechtslage.

Kann der Busunternehmer den Fahrer in Regress nehmen?

Grundsatz: Beschränkte Arbeitnehmerhaftung

Im deutschen Arbeitsrecht gilt der Grundsatz der beschränkten Arbeitnehmerhaftung. Das bedeutet: Ein Busfahrer haftet nicht automatisch für jeden Schaden, den er bei der Arbeit verursacht.

Die drei Stufen der Fahrlässigkeit

Verschuldensgrad Haftung des Fahrers Beispiel
Leichte Fahrlässigkeit Keine Haftung Parkrempler beim Rangieren
Mittlere Fahrlässigkeit Anteilige Haftung (50/50 typisch) Vorfahrt übersehen bei Ablenkung
Grobe Fahrlässigkeit Volle oder überwiegende Haftung Alkohol am Steuer, Rotlichtverstoß
Vorsatz Volle Haftung Absichtliche Beschädigung

Regress durch den Versicherer

Die Versicherung kann den Fahrer in Regress nehmen, wenn:

  • Grobe Fahrlässigkeit vorliegt (z.B. Handy am Steuer, Alkohol)
  • Obliegenheitsverletzung begangen wurde (z.B. Fahrerflucht, keine Fahrerlaubnis)

Die meisten modernen Kaskoversicherungen verzichten auf die Einrede grober Fahrlässigkeit – dann gibt es keinen Regress an den Fahrer.

Regress durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann den Fahrer an den Kosten beteiligen, die die Versicherung nicht übernimmt:

  • Selbstbeteiligung
  • Rückstufungskosten (höhere Prämie in den Folgejahren)
  • Nicht versicherte Schäden

In der Praxis wird eine Regressforderung an den Fahrer aber nur bei grober Fahrlässigkeit oder wiederholtem Fehlverhalten durchgesetzt. Der Betriebsfrieden und die ohnehin schwierige Fahrer-Rekrutierung sprechen dagegen.

Vertragliche Regelung empfohlen

Am besten regeln Sie die Haftungsfrage im Arbeitsvertrag:

  • Maximaler Regressbetrag pro Schadenfall (z.B. ein Monatsgehalt)
  • Staffelung nach Verschuldensgrad
  • Klare Definition, was als grobe Fahrlässigkeit gilt

Unser Tipp

Wählen Sie einen Kaskovertrag mit Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit – das schützt sowohl den Fahrer als auch das Unternehmen vor Regressforderungen und vermeidet Konflikte im Arbeitsverhältnis.


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